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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/10/01 91/14/0037 3Stammrechtssatz
Der erforderliche zeitliche Zusammenhang, der zwischen Eheschließung und Hingabe des Heiratsgutes gegeben sein muß, ist bei der Anschaffung einer Wohnung mit zwei Jahren und bei nur längerfristig zu beschaffenden Einrichtungsgegenständen mit einem Jahr begrenzt (Hinweis E 12.6.1990, 89/14/0076 und E 12.6.1990, 89/14/0120).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995150071.X02Im RIS seit
20.11.2000