RS Vwgh 1998/11/19 95/15/0071

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/01 91/14/0037 3

Stammrechtssatz

Der erforderliche zeitliche Zusammenhang, der zwischen Eheschließung und Hingabe des Heiratsgutes gegeben sein muß, ist bei der Anschaffung einer Wohnung mit zwei Jahren und bei nur längerfristig zu beschaffenden Einrichtungsgegenständen mit einem Jahr begrenzt (Hinweis E 12.6.1990, 89/14/0076 und E 12.6.1990, 89/14/0120).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995150071.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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