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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/12/17 97/15/0055 2(hier nur der zweite Satz)Stammrechtssatz
Die Verschuldung aus einer betrieblichen Tätigkeit entsteht im Rahmen des mit dieser verbundenen Wagnisses, das der Unternehmer freiwillig auf sich genommen hat. Nach stRsp des VwGH wurde § 34 EStG 1972 nicht zu dem Zweck geschaffen, wirtschaftliche Misserfolge des Unternehmers, die verschiedenste Ursachen haben können, durch die Ermäßigung der Einkommensteuer anderer Steuersubjekte zu berücksichtigen und in einem solchen Fall die Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen (Hinweis E 6. 11. 1991, 89/13/0093).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150126.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.08.2019