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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/10/01 91/14/0037 2Stammrechtssatz
Die vorzeitige Hingabe einer Heiratsausstattung ist auch dann bereits als zwangsläufig anzusehen, wenn die Notwendigkeit besteht, eine solche Zuwendung schon vor dem Zeitpunkt der Eheschließung zu machen. Eine derartige Notwendigkeit kann gegeben sein, wenn der hingegebene Betrag zur Finanzierung von Aufwendungen erforderlich ist, die bereits vor der Eheschließung anfallen und im ursächlichen und engen zeitlichen Zusammenhang mit der späteren Eheschließung stehen. Dies kann beispielweise bei der Anschaffung der späteren ehelichen Wohnung oder nur längerfristig zu beschaffender Einrichtungsgegenstände gegeben sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995150071.X01Im RIS seit
20.11.2000