RS Vwgh 1999/12/16 97/15/0126

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Veröffentlicht am 16.12.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 impl;
EStG 1988 §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/13/0020 E 12. Dezember 1988 RS 1(hier § 34 EStG 1988 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Unter tatsächlichen Gründen, die zu einer Abziehung als außergewöhnliche Belastungen führen, sind nur Gründe zu verstehen, die in der Person des Abgabepflichtigen gelegen sind und ihn unmittelbar selbst betreffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150126.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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