Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/13/0020 E 12. Dezember 1988 RS 1(hier § 34 EStG 1988 anzuwenden)Stammrechtssatz
Unter tatsächlichen Gründen, die zu einer Abziehung als außergewöhnliche Belastungen führen, sind nur Gründe zu verstehen, die in der Person des Abgabepflichtigen gelegen sind und ihn unmittelbar selbst betreffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150126.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.08.2019