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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Bei antragsbedürftigen Abgabenbegünstigungen (hier Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen) kommt dem Erfordernis des Nachweises bzw der Glaubhaftmachung der Tatbestandsverwirklichung durch den Abgabenpflichtigen gegenüber der amtswegigen Wahrheitsfindung eine erhöhte Bedeutung zu (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, Seite 1274 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993130057.X01Im RIS seit
20.11.2000