Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß der vom Beschwerdeführer als Einzelunternehmer geführte Verlag im Jahre 1979 an die S-GmbH verkauft worden sei, wobei das Entgelt in der Übernahme der Passiva in Höhe von S 5,791.617,02 bestanden habe. Aus der Betriebsveräußerung ergebe sich ein Veräußerungsgewinn von S 3,531.925,47. Unter Berücksichtigung laufender Verluste und dem Gewinn von S 410.960,-- aus einem weiteren Gewerbebetrieb errechneten sich die Eink... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z2;
Rechtssatz: Treten nach Ablauf des Jahres einer Betriebsveräußerung Umstände ein, die zu einer Änderung des Veräußerungserlöses führen, so ändert dies nicht den für das Veräußerungsjahr entstandenen Veräußerungsgewinn, sondern führt zu nachträglichen Einkünften iSd § 32 Z 2 EStG 1972 (Hinweis E 16.6.1987, 86/14/0181; Doralt, RdW 1991, 335). ... mehr lesen...
Zu dem der Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1995, Zl. 93/16/0134, hingewiesen. Nach diesem zur Beschlagnahme des Personenkraftwagens des Beschwerdeführers ergangenen Erkenntnis hatten die Finanzstrafbehörden in unbedenklicher Weise den Schluß ziehen können, es bestehe der Verdacht, vom Beschwerdeführer sei im Hinblick auf das Vorhandensein seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Inland der fo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §185;BAO §198;EStG 1972;EStG 1988;VwRallg;ZollG 1955;ZollG 1988;
Rechtssatz: Zwischen Bescheiden betreffend Einkommensteuer einerseits und Eingangsabgaben andererseits bestehen keine wie immer gearteten Bindungswirkungen. European Case Law Iden... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die sich aus Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen ergebenden Lasten der beschwerdeführenden GmbH bei der sie betreffenden Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972;EStG 1988;RLG 1990;
Rechtssatz: Sowohl der Gesetzgeber des Rechnungslegungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes als auch Judikatur und Schrifttum gehen einhellig davon aus, daß... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...
Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte bezieht unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 bzw. 1988 ermittelt. Er wurde am 4. Juni 1986 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Gegen den Versicherer des am Unfall Schuldtragenden führte der Mitbeteiligte einen Schadenersatzprozeß. Am 21. Dezember 1988 erfolgte ein außergerichtlicher mündlicher Vergleich mit dem Versicherer, dem wechselseitige Bestätigungsschreiben der Vergleichsparteien an den beiden nächsten Tagen ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte bezieht unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 bzw. 1988 ermittelt. Er wurde am 4. Juni 1986 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Gegen den Versicherer des am Unfall Schuldtragenden führte der Mitbeteiligte einen Schadenersatzprozeß. Am 21. Dezember 1988 erfolgte ein außergerichtlicher mündlicher Vergleich mit dem Versicherer, dem wechselseitige Bestätigungsschreiben der Vergleichsparteien an den beiden nächsten Tagen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z4;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Ist ein Entschädigungsbetrag iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1972 in zwei Teilbeträgen in jeweils verschiedenen Veranlagungszeiträumen zugeflossen, so fehlt es an der für die Außerordentlichkeit und damit die Inanspruchnahme des ermäß... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z4;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Ist ein Entschädigungsbetrag iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1972 in zwei Teilbeträgen in jeweils verschiedenen Veranlagungszeiträumen zugeflossen, so fehlt es an der für die Außerordentlichkeit und damit die Inanspruchnahme des ermäß... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Eigentümer sämtlicher Eigentumswohnungen eines Hauses, das er im Streitjahr zur Gänze verkaufte. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte er monatliche Zahlungen an den Erwerber des Hauses als Werbungskosten und in seiner das Streitjahr betreffenden Umsatzsteuererklärung die auf diese Zahlungen entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuern geltend. Um die Beurteilbarkeit dieser vom Beschwerdeführer an den Erwerber seines Hauses geleisteten Zahlun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Eigentümer sämtlicher Eigentumswohnungen eines Hauses, das er im Streitjahr zur Gänze verkaufte. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte er monatliche Zahlungen an den Erwerber des Hauses als Werbungskosten und in seiner das Streitjahr betreffenden Umsatzsteuererklärung die auf diese Zahlungen entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuern geltend. Um die Beurteilbarkeit dieser vom Beschwerdeführer an den Erwerber seines Hauses geleisteten Zahlun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §32 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Eigenschaft von Zahlungen als Werbungskosten hängt nicht davon ab, an wen diese Zahlungen geleistet werden, solange sie nur als Ausgaben beurteilt werden können, die mit den Einnahmen in dem im § 16 Abs 1 erster Satz EStG 1988 normierten Zusammenhang stehen. Werbungskosten... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §32 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Eigenschaft von Zahlungen als Werbungskosten hängt nicht davon ab, an wen diese Zahlungen geleistet werden, solange sie nur als Ausgaben beurteilt werden können, die mit den Einnahmen in dem im § 16 Abs 1 erster Satz EStG 1988 normierten Zusammenhang stehen. Werbungskosten... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob das dem Mitbeteiligten, einem praktischen Arzt, seitens des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer zugeflossene Krankengeld im Ausmaß von S 18.200,-- der Steuerbegünstigung des § 37 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 Z 4 EStG 1988 unterliegt. Die belangte Behörde bejahte dies mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid mit der Begründung: , daß es sich bei der Bestimmung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988, der zufolge der "Hälftesteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/16 93/13/0086 2 Stammrechtssatz Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten An... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob das dem Mitbeteiligten, einem praktischen Arzt, seitens des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer zugeflossene Krankengeld im Ausmaß von S 18.200,-- der Steuerbegünstigung des § 37 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 Z 4 EStG 1988 unterliegt. Die belangte Behörde bejahte dies mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid mit der Begründung: , daß es sich bei der Bestimmung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988, der zufolge der "Hälftesteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/16 93/13/0086 2 Stammrechtssatz Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten An... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, ein Facharzt, erklärte in der Einkommensteuererklärung für 1990 sowohl Einkünfte aus selbständiger Arbeit als auch solche aus nichtselbständiger Arbeit. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit wies er unter den Einnahmen eine "Krankenunterstützung Ärztekammer" in Höhe von S 95.600,-- aus. In einem gleichzeitig vorgelegten Lohnzettel der Wiener Gebietskrankenkasse wurden nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 besteuerte Beträge in Höhe von S 112.896,-- ausg... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, ein Facharzt, erklärte in der Einkommensteuererklärung für 1990 sowohl Einkünfte aus selbständiger Arbeit als auch solche aus nichtselbständiger Arbeit. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit wies er unter den Einnahmen eine "Krankenunterstützung Ärztekammer" in Höhe von S 95.600,-- aus. In einem gleichzeitig vorgelegten Lohnzettel der Wiener Gebietskrankenkasse wurden nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 besteuerte Beträge in Höhe von S 112.896,-- ausg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten Anfall von Einkünften ist, die sonst, verteilt auf mehrere Wirtschafts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Dem EStG 1988 ist keinerlei Hinweis darauf zu entnehmen, daß dessen Gesetzgeber - entgegen seiner (gegenüber dem EStG 1972) einschränkenden Auffassung über das Erfordernis einer Progressionsmilderung - gerade für das Krankengeld der selbständig Erwerbstätigen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten Anfall von Einkünften ist, die sonst, verteilt auf mehrere Wirtschafts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Dem EStG 1988 ist keinerlei Hinweis darauf zu entnehmen, daß dessen Gesetzgeber - entgegen seiner (gegenüber dem EStG 1972) einschränkenden Auffassung über das Erfordernis einer Progressionsmilderung - gerade für das Krankengeld der selbständig Erwerbstätigen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahre 1988 zusammen mit seiner Ehegattin Sonja E. an der P. GmbH & Co KG als Kommanditist beteiligt. Mit Abtretungsvertrag vom 21. Oktober 1988 übertrugen die Ehegatten ihre beiden Kommanditbeteiligungen mit Wirksamkeit vom 30. September 1988 an Richard W. um den Abtretungspreis von S 1,--. Die Abtretung der Kommanditanteile stand unter der aufschiebenden Bedingung, daß von den abtretenden Parteien eine Gesellschaftseinlage in Form einer Einzahlung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahre 1988 zusammen mit seiner Ehegattin Sonja E. an der P. GmbH & Co KG als Kommanditist beteiligt. Mit Abtretungsvertrag vom 21. Oktober 1988 übertrugen die Ehegatten ihre beiden Kommanditbeteiligungen mit Wirksamkeit vom 30. September 1988 an Richard W. um den Abtretungspreis von S 1,--. Die Abtretung der Kommanditanteile stand unter der aufschiebenden Bedingung, daß von den abtretenden Parteien eine Gesellschaftseinlage in Form einer Einzahlung... mehr lesen...