RS Vwgh 1996/3/27 92/13/0290

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §32 Z2;

Rechtssatz

Treten nach Ablauf des Jahres einer Betriebsveräußerung Umstände ein, die zu einer Änderung des Veräußerungserlöses führen, so ändert dies nicht den für das Veräußerungsjahr entstandenen Veräußerungsgewinn, sondern führt zu nachträglichen Einkünften iSd § 32 Z 2 EStG 1972 (Hinweis E 16.6.1987, 86/14/0181; Doralt, RdW 1991, 335).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130290.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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