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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §32 Z2;Rechtssatz
Treten nach Ablauf des Jahres einer Betriebsveräußerung Umstände ein, die zu einer Änderung des Veräußerungserlöses führen, so ändert dies nicht den für das Veräußerungsjahr entstandenen Veräußerungsgewinn, sondern führt zu nachträglichen Einkünften iSd § 32 Z 2 EStG 1972 (Hinweis E 16.6.1987, 86/14/0181; Doralt, RdW 1991, 335).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130290.X01Im RIS seit
20.11.2000