Der Mitbeteiligte führte in einem von ihm auch bewohnten Haus (unstrittiges Ausmaß der privaten Benützung: 13,9 %) einen Gastgewerbebetrieb, den er zum Jahresende 1994 aufgab. In den Folgejahren erzielte er aus der Vermietung der zuvor betrieblich genutzten Teile des Hauses Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1995 bis 1997 machte der Mitbeteiligte nachträgliche Betriebsausgaben aus seiner früheren gewerblichen Tätigkeit gelten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §32 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
RdW 1/2006, S 45;
Rechtssatz: Betrieblich (und nicht privat) veranlasstes Handeln eines Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Beendigung seines betrieblichen Engagements besteht im (unverzüglichen) Einsatz der verbliebenen Aktiven zur Abdeckung der Betri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §32 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
RdW 1/2006, S 45;
Rechtssatz: Betrieblich (und nicht privat) veranlasstes Handeln eines Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Beendigung seines betrieblichen Engagements besteht im (unverzüglichen) Einsatz der verbliebenen Aktiven zur Abdeckung der Betri... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 30. Juni 1996 in einem Dienstverhältnis zur A GmbH und bezog daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Per Ende Juni 1996 wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst, wobei die Auszahlung einer Abfertigung in Höhe von rund S 2,4 Mio. (davon gesetzliche Abfertigung rund S 660.000,--) vereinbart worden war. Anlässlich der Einkommensteuererklärung für 1996 vertrat der Beschwerdeführer die Ansicht, dass es sich bei dem über die gesetzliche Abfe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 30. Juni 1996 in einem Dienstverhältnis zur A GmbH und bezog daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Per Ende Juni 1996 wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst, wobei die Auszahlung einer Abfertigung in Höhe von rund S 2,4 Mio. (davon gesetzliche Abfertigung rund S 660.000,--) vereinbart worden war. Anlässlich der Einkommensteuererklärung für 1996 vertrat der Beschwerdeführer die Ansicht, dass es sich bei dem über die gesetzliche Abfe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1989 bis April 1992 Gesellschafter-Geschäftsführer der ein Bordell betreibenden S. & P. GmbH. Am 10. März 1991 kam es im Bordellbetrieb zu einem Schusswechsel mit tödlichem Ausgang, in dessen Gefolge sich der Beschwerdeführer vom 10. März 1991 bis zum 22. Juni 1992 in Untersuchungshaft befand. Am 2. Oktober 1991 wurden sowohl in der Privatwohnung des Beschwerdeführers als auch im Bordellbetrieb Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Zuge dieser H... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92;EStG 1988;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass die Feststellung verdeckter Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren entfaltet. Der Anteilsinhaber kann daher einwenden, dass der Körperschaftsteuerbesc... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermögli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. Das Finanzamt forderte den Beschwerdeführer in einem Vorhalt vom 30. März 1999 auf, Angaben zur vermögensmäßigen Situation des Kreditnehmers (MMag. Peter K.) zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme und über den Zweck der Kreditaufnahme zu machen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers betrieb eine Landwirtschaft und einen gewerblichen Betrieb des Vieh- und Fleischhandels und verstarb am 23. Jänner 1981. Der Beschwerdeführer führte den erblasserischen Handelsbetrieb zunächst weiter, stellte ihn jedoch zum 31. Mai 1981 ein. Im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung am 1. Juli 1981 wurde ein Inventar errichtet und schloss der Beschwerdeführer mit der erblasserischen Witwe und seinen fünf Geschwistern (von denen zu diesem Zeitpunkt zwei m... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers betrieb eine Landwirtschaft und einen gewerblichen Betrieb des Vieh- und Fleischhandels und verstarb am 23. Jänner 1981. Der Beschwerdeführer führte den erblasserischen Handelsbetrieb zunächst weiter, stellte ihn jedoch zum 31. Mai 1981 ein. Im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung am 1. Juli 1981 wurde ein Inventar errichtet und schloss der Beschwerdeführer mit der erblasserischen Witwe und seinen fünf Geschwistern (von denen zu diesem Zeitpunkt zwei m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Verbindlichkeiten, die für die Anschaffung bzw. Herstellung eines Wirtschaftsgutes aufgewendet worden sind, und eben diesen Wirtschaftsgütern. Übernimmt sohin ein Steuerpflichtiger im Zuge der Betriebsaufgabe Wirts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Verbindlichkeiten, die für die Anschaffung bzw. Herstellung eines Wirtschaftsgutes aufgewendet worden sind, und eben diesen Wirtschaftsgütern. Übernimmt sohin ein Steuerpflichtiger im Zuge der Betriebsaufgabe Wirts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit 1985 als Einzelunternehmer eine Handelsagentur. Ende 1989 bzw Anfang 1990 verlegte er seinen Wohnsitz in ein zur Hälfte ihm, zur Hälfte seiner Ehefrau gehörendes Wohnhaus in W und den Standort seines Gewerbebetriebes in Räumlichkeiten im Parterre dieses Wohnhauses. Seit Mitte 1989 tätigte der Beschwerdeführer Investitionen im Ausmaß von insgesamt 927.827,73 S in das Parterre des Wohnhauses (Austausch von Fenstern und Türen, Erneuerung von Strom-, Heiz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit 1985 als Einzelunternehmer eine Handelsagentur. Ende 1989 bzw Anfang 1990 verlegte er seinen Wohnsitz in ein zur Hälfte ihm, zur Hälfte seiner Ehefrau gehörendes Wohnhaus in W und den Standort seines Gewerbebetriebes in Räumlichkeiten im Parterre dieses Wohnhauses. Seit Mitte 1989 tätigte der Beschwerdeführer Investitionen im Ausmaß von insgesamt 927.827,73 S in das Parterre des Wohnhauses (Austausch von Fenstern und Türen, Erneuerung von Strom-, Heiz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Soweit die Investitionen mit dem Gebäude im wirtschaftlichen Eigentum des Abgabepflichtigen verblieben sind und von diesem zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet werden, ist der Finanzierungskredit dem Mietobjekt zuzuordnen und führt zu Werbungskosten. Sind die Investiti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Wenn ein Steuerpflichtiger im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen übernimmt, so gelangen auch die Verbindlichkeiten, die der Finanzierung dieses Vermögensgegenstandes gedient haben, in das Privatvermögen. Gleiches gilt hinsichtlich der vom Steuerpflichtigen im Zuge einer Betriebsveräußer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §32 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0018 E 22. Oktober 1996 VwSlg 7133 F/1996 RS 3 Stammrechtssatz Mit Beendigung des Betriebes ist der Veranlassungszusammenhang mit dem seinerzeitigen Betrieb hinsichtlich jenes Teiles der Schulden als unterbrochen anzusehen, der durch den Veräußerungserlös oder durch die Verwertung von zur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Soweit die Investitionen mit dem Gebäude im wirtschaftlichen Eigentum des Abgabepflichtigen verblieben sind und von diesem zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet werden, ist der Finanzierungskredit dem Mietobjekt zuzuordnen und führt zu Werbungskosten. Sind die Investiti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Wenn ein Steuerpflichtiger im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen übernimmt, so gelangen auch die Verbindlichkeiten, die der Finanzierung dieses Vermögensgegenstandes gedient haben, in das Privatvermögen. Gleiches gilt hinsichtlich der vom Steuerpflichtigen im Zuge einer Betriebsveräußer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §32 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0018 E 22. Oktober 1996 VwSlg 7133 F/1996 RS 3 Stammrechtssatz Mit Beendigung des Betriebes ist der Veranlassungszusammenhang mit dem seinerzeitigen Betrieb hinsichtlich jenes Teiles der Schulden als unterbrochen anzusehen, der durch den Veräußerungserlös oder durch die Verwertung von zur... mehr lesen...
Dem Beschwerdefall liegt folgender, zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht strittiger Sachverhalt zu Grunde: Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, plante gemeinsam mit seinem Bruder die Errichtung eines Kleinkraftwerkes an einem Salzburger Bach. Nach vorangegangener Antragstellung auf Erteilung der elektrizitätswirtschaftlichen Konzession schon im Jahre 1980, mit welcher auch ein wasserrechtliches Vorprüfungsverfahren in Gang gesetzt wurde, stellten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §32 Z1 lita;EStG 1972 §32 Z1 litb;
Rechtssatz: Die von der Behörde im Abgabenbescheid vertretene Sichtweise, der dem Abgabepflichtigen (hier auf Grund eines mündlich abgeschlossenen Vergleichs) zugeflossene Betrag von S 1,250.000,-- sei als mittelbare Gegenleistung für die Zurückziehung der Antr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §32 Z1;
Rechtssatz: Dass die Tatbestände des § 32 Z. 1 EStG 1972 Entschädigungen erfassen, die als Substitute an die Stelle von Einkünften nach § 2 Abs. 3 legcit treten, ist eine Auffassung, der beizupflichten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:1999130008.X01 I... mehr lesen...
Die Rechtsvorgänger der erst- und der zweitbeschwerdeführenden Parteien und die Drittbeschwerdeführerin (im Folgenden als die Beschwerdeführer bezeichnet) sind Geschwister. Mit Gesellschaftsvertrag vom 17. Dezember 1976 errichteten sie die R GmbH, an deren Stammkapital sie zu jeweils einem Drittel beteiligt waren. Die R GmbH war Komplementärin und Geschäftsführerin der R GmbH & Co KG. Im angeführten Gesellschaftsvertrag wurden die drei Beschwerdeführer zu Geschäftsführern bes... mehr lesen...