Die Rechtsvorgänger der erst- und der zweitbeschwerdeführenden Parteien und die Drittbeschwerdeführerin (im Folgenden als die Beschwerdeführer bezeichnet) sind Geschwister. Mit Gesellschaftsvertrag vom 17. Dezember 1976 errichteten sie die R GmbH, an deren Stammkapital sie zu jeweils einem Drittel beteiligt waren. Die R GmbH war Komplementärin und Geschäftsführerin der R GmbH & Co KG. Im angeführten Gesellschaftsvertrag wurden die drei Beschwerdeführer zu Geschäftsführern bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z2;EStG 1988 §67 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/14/0176
2000/14/0177
Rechtssatz: Entschädigungen sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E 22. Jänner 1992, 91/13/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z2;EStG 1988 §67 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/14/0176
2000/14/0177
Rechtssatz: Entschädigungen sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E 22. Jänner 1992, 91/13/... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1983 als selbständiger Handelsvertreter für die (deutschen) L-Werke tätig. Die L-Werke kündigten das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis zum 31. März 1994. Als Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Handelsvertretergesetz - HVertrG 1993 - erhielt der Beschwerdeführer einen Betrag von 1,745.850 S. In Folge der Kündigung seines Handelsvertretervertrages stellte der Beschwerdeführer seine Tätigkeit als Handelsvertreter ein. In den Beilagen zu seiner Einkommensteuer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1983 als selbständiger Handelsvertreter für die (deutschen) L-Werke tätig. Die L-Werke kündigten das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis zum 31. März 1994. Als Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Handelsvertretergesetz - HVertrG 1993 - erhielt der Beschwerdeführer einen Betrag von 1,745.850 S. In Folge der Kündigung seines Handelsvertretervertrages stellte der Beschwerdeführer seine Tätigkeit als Handelsvertreter ein. In den Beilagen zu seiner Einkommensteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0269 E 24. September 2002 RS 3 Stammrechtssatz Entschädigungen im Sinne des § 32 EStG 1988 sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die wie bei einer Betriebsveräußerung für eine erbrachte Lei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0269 E 24. September 2002 RS 3 Stammrechtssatz Entschädigungen im Sinne des § 32 EStG 1988 sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die wie bei einer Betriebsveräußerung für eine erbrachte Lei... mehr lesen...
In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1992 erklärte die Beschwerdeführerin entsprechend einer vorangegangenen Mitteilung an das Finanzamt vom 17. November 1992, wonach die von ihr betriebene Tabaktrafik mit 30. November 1992 geschlossen werde, ua einen Veräußerungsgewinn in Höhe von S 1,280.000,--. Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im Jahr 1994 erfasste das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 1992 (nach Wiederaufnahme des Verfahrens)... mehr lesen...
In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1992 erklärte die Beschwerdeführerin entsprechend einer vorangegangenen Mitteilung an das Finanzamt vom 17. November 1992, wonach die von ihr betriebene Tabaktrafik mit 30. November 1992 geschlossen werde, ua einen Veräußerungsgewinn in Höhe von S 1,280.000,--. Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im Jahr 1994 erfasste das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 1992 (nach Wiederaufnahme des Verfahrens)... mehr lesen...
In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1992 erklärte die Beschwerdeführerin entsprechend einer vorangegangenen Mitteilung an das Finanzamt vom 17. November 1992, wonach die von ihr betriebene Tabaktrafik mit 30. November 1992 geschlossen werde, ua einen Veräußerungsgewinn in Höhe von S 1,280.000,--. Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im Jahr 1994 erfasste das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 1992 (nach Wiederaufnahme des Verfahrens)... mehr lesen...
In seiner Einkommensteuererklärung für 1992 beanspruchte der Beschwerdeführer, ein Architekt, hinsichtlich eines Betrages von rund S 2,7 Mio. die Steuerbegünstigung gemäß § 37 Abs. 2 in Verbindung mit § 32 Z. 1 EStG 1988. Nach einer Beilage zur Einkommensteuererklärung ergab sich dieser Betrag ausgehend von rund S 5,1 Mio. abzüglich der damit in Zusammenhang stehenden Rechtsanwaltskosten. In einer Vorhaltsbeantwortung vom 28. November 1994 führte der Beschwerdeführer dazu aus, der ent... mehr lesen...
In seiner Einkommensteuererklärung für 1992 beanspruchte der Beschwerdeführer, ein Architekt, hinsichtlich eines Betrages von rund S 2,7 Mio. die Steuerbegünstigung gemäß § 37 Abs. 2 in Verbindung mit § 32 Z. 1 EStG 1988. Nach einer Beilage zur Einkommensteuererklärung ergab sich dieser Betrag ausgehend von rund S 5,1 Mio. abzüglich der damit in Zusammenhang stehenden Rechtsanwaltskosten. In einer Vorhaltsbeantwortung vom 28. November 1994 führte der Beschwerdeführer dazu aus, der ent... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steue... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 12. Februar 1992 das Hotel "X-Hof" um den Betrag von 6,700.000 S. Nach Vornahme diverser Umbauarbeiten veräußerte sie die Hotelliegenschaft mit Kaufvertrag vom 23. September 1992 an die R Hotelverwaltungs GmbH um einen Gesamtkaufpreis von 15 Mio. S. Pkt. III des zuletzt angeführten Kaufvertrages lautet: "Festgehalten wird, dass die Verkäuferin die vertragsgegenständliche Liegenschaft im Februar 1992 zu einem Preis von S 6,700... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 12. Februar 1992 das Hotel "X-Hof" um den Betrag von 6,700.000 S. Nach Vornahme diverser Umbauarbeiten veräußerte sie die Hotelliegenschaft mit Kaufvertrag vom 23. September 1992 an die R Hotelverwaltungs GmbH um einen Gesamtkaufpreis von 15 Mio. S. Pkt. III des zuletzt angeführten Kaufvertrages lautet: "Festgehalten wird, dass die Verkäuferin die vertragsgegenständliche Liegenschaft im Februar 1992 zu einem Preis von S 6,700... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Für den Erwerber eines Betriebes sind erfahrungsgemäß die in Zukunft erzielbaren Erträge - insbesondere wenn sich diese wesentlich von den in der Vergangenheit erzielten unterscheiden - für die Preisfindung maßgeblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140269.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Entschädigungen im Sinne des § 32 EStG 1988 sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die wie bei einer Betriebsveräußerung für eine erbrachte Leistung - die Übereignung der wesentlichen Betriebsgrundlagen - vereinnahmt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Die Frage, welcher Preis für einen Betrieb "angemessen" (am Markt erzielbar) ist, ist untrennbar mit der Frage verknüpft, welche Ertragsaussichten mit diesem Betrieb verbunden sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140269.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Das Erfordernis der Einholung von Baubewilligungen oder Betriebsanlagengenehmigungen und die Konfrontation mit Anrainern, die ihre Parteienrechte wahrnehmen, können nicht als "ungewöhnliche, einen Schaden verursachende Ereignisse" angesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Für den Erwerber eines Betriebes sind erfahrungsgemäß die in Zukunft erzielbaren Erträge - insbesondere wenn sich diese wesentlich von den in der Vergangenheit erzielten unterscheiden - für die Preisfindung maßgeblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140269.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Entschädigungen im Sinne des § 32 EStG 1988 sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die wie bei einer Betriebsveräußerung für eine erbrachte Leistung - die Übereignung der wesentlichen Betriebsgrundlagen - vereinnahmt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Die Frage, welcher Preis für einen Betrieb "angemessen" (am Markt erzielbar) ist, ist untrennbar mit der Frage verknüpft, welche Ertragsaussichten mit diesem Betrieb verbunden sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140269.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Das Erfordernis der Einholung von Baubewilligungen oder Betriebsanlagengenehmigungen und die Konfrontation mit Anrainern, die ihre Parteienrechte wahrnehmen, können nicht als "ungewöhnliche, einen Schaden verursachende Ereignisse" angesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Anlässlich eines Rechtsmittelverfahrens stellte die belangte Behörde fest, dem Beschwerdeführer, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Bautechniker sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Architekt erzielt, seien auf Grund eines Autounfalls mit in Rechtskraft erwachsenen Urteilen Beträge zugesprochen worden, die ihm zum Teil in den Streitjahren von der Versicherung seines Unfallgegners (idF nur mehr: Versicherung) ausbezahlt worden seien. 1. Verzugszinsen Die belan... mehr lesen...
Anlässlich eines Rechtsmittelverfahrens stellte die belangte Behörde fest, dem Beschwerdeführer, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Bautechniker sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Architekt erzielt, seien auf Grund eines Autounfalls mit in Rechtskraft erwachsenen Urteilen Beträge zugesprochen worden, die ihm zum Teil in den Streitjahren von der Versicherung seines Unfallgegners (idF nur mehr: Versicherung) ausbezahlt worden seien. 1. Verzugszinsen Die belan... mehr lesen...