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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Dem EStG 1988 ist keinerlei Hinweis darauf zu entnehmen, daß dessen Gesetzgeber - entgegen seiner (gegenüber dem EStG 1972) einschränkenden Auffassung über das Erfordernis einer Progressionsmilderung - gerade für das Krankengeld der selbständig Erwerbstätigen eine unabhängig von einer Zusammenballung für einen Zeitraum von sieben Jahren zu gewährende Steuerbegünstigung normieren wollte. Insbesondere würde die Auffassung, bei (ehemals) selbständig Erwerbstätigen sei die Steuerbegünstigung im Sinne des § 37 Abs 1 EStG 1988 hinsichtlich eines Krankengeldes (unabhängig von einer Zusammenballung für einen Zeitraum von sieben Jahren) anzuwenden, der Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung widersprechen, weil in den Fällen, in denen das Krankengeld zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählt, nach der klaren Anordnung des letzten Absatzes des § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1988 eine Erfassung nach § 32 Z 1 EStG 1988 (und damit eine Anwendung des begünstigten Steuersatzes) keinesfalls in Betracht kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993130086.X03Im RIS seit
20.11.2000