RS Vwgh 1994/3/16 93/13/0086

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
EStG 1988 §32 Z1 lita;
EStG 1988 §37 Abs1 Z1;
EStG 1988 §37 Abs2 Z4;

Rechtssatz

Dem EStG 1988 ist keinerlei Hinweis darauf zu entnehmen, daß dessen Gesetzgeber - entgegen seiner (gegenüber dem EStG 1972) einschränkenden Auffassung über das Erfordernis einer Progressionsmilderung - gerade für das Krankengeld der selbständig Erwerbstätigen eine unabhängig von einer Zusammenballung für einen Zeitraum von sieben Jahren zu gewährende Steuerbegünstigung normieren wollte. Insbesondere würde die Auffassung, bei (ehemals) selbständig Erwerbstätigen sei die Steuerbegünstigung im Sinne des § 37 Abs 1 EStG 1988 hinsichtlich eines Krankengeldes (unabhängig von einer Zusammenballung für einen Zeitraum von sieben Jahren) anzuwenden, der Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung widersprechen, weil in den Fällen, in denen das Krankengeld zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählt, nach der klaren Anordnung des letzten Absatzes des § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1988 eine Erfassung nach § 32 Z 1 EStG 1988 (und damit eine Anwendung des begünstigten Steuersatzes) keinesfalls in Betracht kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993130086.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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