Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit jedem Einkommensteuerbescheid (Bescheid iSd § 198 BAO) wird einheitlich über die Einkommensteuer für ein bestimmtes Veranlagungsjahr abgesprochen, sodaß die Aufhebung lediglich eines Teiles eines solchen Bescheides nicht in Betracht kommt. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §260 Abs2 litd;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Es steht die Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion betreffend Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr der Wahrnehmung des in § 299 BAO eingeräumten Aufsichtsrechtes durch die Finanzlandesdirektion in bezug auf andere Veranlagungsjahre betreffend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in Österreich gelegenen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich ein im Jahr 1934 von Prof. Ernst Anton Plischke erbautes Landhaus; Prof. Plischke hat im Jahr 1935 den Großen Österreichischen Staatspreis erhalten. Der Einheitswert für das bebaute Grundstück ist mit 650.000 S festgestellt. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. November 1995 wurde gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, daß die Erhaltung des Landhauses im öff... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §28;EStG 1972;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Erhaltungskosten" in § 28 BewG hat der Gesetzgeber nicht Kosten für die Verbesserung durch Umbau im Auge gehabt. Werden im öffentlichen Interesse erhaltenswerte Gebäude nicht nur erhalten, sondern darüber hinaus - allerdings ohne das Erhaltenswerte zu beeinträchtigen - verbessert, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg und bezog aufgrund dieser Funktion Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988. Anläßlich der Beendigung dieser Tätigkeit im Jahr 1992 wurde ihm zusätzlich eine einmalige Zuwendung gemäß § 11 Abs. 2 des Salzburger Stadtrechtes 1966 in Höhe von 234.292,80 S ausbezahlt. Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung beantragte er, diese Zuwendung mit dem begünstigten Steuersatz nach § 37 iVm § 32 Z. 1 EStG 1988 für Entschädigungen zu ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg und bezog aufgrund dieser Funktion Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988. Anläßlich der Beendigung dieser Tätigkeit im Jahr 1992 wurde ihm zusätzlich eine einmalige Zuwendung gemäß § 11 Abs. 2 des Salzburger Stadtrechtes 1966 in Höhe von 234.292,80 S ausbezahlt. Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung beantragte er, diese Zuwendung mit dem begünstigten Steuersatz nach § 37 iVm § 32 Z. 1 EStG 1988 für Entschädigungen zu ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/22 91/13/0139 2
VwSlg 6651 F/1992 Stammrechtssatz Einem Geldbetrag, der anläßlich des Ausscheidens des Abgabepflichtigen aus einer Funktion gewährt wird und dessen Höhe sich grundsätzlich nach der Dauer der Funktionsausübung richtet, fehlt es schon am Merkmal... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 litb;EStG 1988 §37 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/22 91/13/0139 1
VwSlg 6651 F/1992 Stammrechtssatz Entschädigungen im einkommensteuerrechtlichen Sinne sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/22 91/13/0139 2
VwSlg 6651 F/1992 Stammrechtssatz Einem Geldbetrag, der anläßlich des Ausscheidens des Abgabepflichtigen aus einer Funktion gewährt wird und dessen Höhe sich grundsätzlich nach der Dauer der Funktionsausübung richtet, fehlt es schon am Merkmal... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 litb;EStG 1988 §37 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/22 91/13/0139 1
VwSlg 6651 F/1992 Stammrechtssatz Entschädigungen im einkommensteuerrechtlichen Sinne sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit und wurde mit Bescheiden des Finanzamtes vom 13. Jänner 1981 (1979), vom 2. Dezember 1981 (1980), vom 31. Jänner 1983 (1981), vom 19. März 1984 (1982), vom 17. Dezember 1984 (1983) und vom 7. Februar 1986 (1984) erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt. Für die Jahre 1982 bis 1984 ergingen nach vorangegangener Wiederaufnahme dieser Verfahren mit Bescheiden vom 23. April... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;EStG 1972 §37 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/17 94/14/0140 3 Stammrechtssatz Ist ein Entschädigungsbetrag iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1972 in zwei Teilbeträgen in jeweils verschiedenen Veranlagungszeiträumen zugeflossen, so fehlt es an der für die Außerordentlichkeit und damit die Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Entschädigung iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1972 setzt, wie sich schon aus dem Ausdruck "Entschädigung" ergibt, einen durch entgangene oder entgehende Einnahmen erlittenen Schaden voraus, dessen Abgeltung bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen dem für... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter i.S.d. § 24 Abs. 2 VwGG, hat insbesondere seit dem Jahre 1992 eine große Anzahl von Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie von Anträgen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, die unter mehr als 350 Geschäftszahlen protokolliert wurden. Am 26. April 1996 stellte er an die belangte Behörde folgenden "Antrag auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren: "In bin Kläger in den Amtshaftungsverfahren 31 Cg 29/93z, 32 Cg 27/93p sowie 33 Cg 27/93w... mehr lesen...
Der im Jahre 1912 geborene Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Nach dem Inhalt der Beschwerdeschrift war er neben einem Angestelltenverhältnis seit dem Jahre 1945 schriftstellerisch, und zwar im wesentlichen als Lyriker, tätig gewesen. Wie unter anderem einer Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. Dezember 1992 zu entnehmen ist, erhielt er in den Streitjahren neben der genannten Pension Zuwendungen aus dem So... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 einen Teilbetrieb seines Fachzeitschriftenverlages. Als Entgelt wurden neben einem fixen Betrag von S 120.000,-- (netto) für "Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände" 10 % des jeweiligen Netto-Verkaufserlöses aus dem Verkauf bestimmter Druckwerke in den Jahren 1987 bis 1989 vereinbart. Für den Fall des Übersteigens eines bestimmten Ausmaßes des Netto-Verkaufserlöses eines dieser Druckwerke wurde ein höheres prozentuelles Au... mehr lesen...
Der im Jahre 1912 geborene Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Nach dem Inhalt der Beschwerdeschrift war er neben einem Angestelltenverhältnis seit dem Jahre 1945 schriftstellerisch, und zwar im wesentlichen als Lyriker, tätig gewesen. Wie unter anderem einer Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. Dezember 1992 zu entnehmen ist, erhielt er in den Streitjahren neben der genannten Pension Zuwendungen aus dem So... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 einen Teilbetrieb seines Fachzeitschriftenverlages. Als Entgelt wurden neben einem fixen Betrag von S 120.000,-- (netto) für "Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände" 10 % des jeweiligen Netto-Verkaufserlöses aus dem Verkauf bestimmter Druckwerke in den Jahren 1987 bis 1989 vereinbart. Für den Fall des Übersteigens eines bestimmten Ausmaßes des Netto-Verkaufserlöses eines dieser Druckwerke wurde ein höheres prozentuelles Au... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs1 litb;EStG 1972 §24;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §37;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §24;EStG 1988 §32 Z2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Weil Tatsachen, die nach rechtskräftigem Abschluß eines Verfahrens eintreten, keine Wiederaufnahmsgründe darstellen, würde eine Korrektur des Veräußerungsgewinne... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z2;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Die Auffassung, § 32 Z 2 EStG 1972 bzw § 32 Z 2 EStG 1988 habe nur (spätere) Einkünfte aus konkreten Leistungen im Auge, ist unzutreffend: Werden nämlich von einem Abgabepflichtigen (im Rahmen einer hiefür in Betracht kommenden Einkunftsart) konkrete Leistungen erbracht, so handelt es sich begrifflich nicht um eine "... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs1 litb;EStG 1972 §24;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §37;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §24;EStG 1988 §32 Z2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Weil Tatsachen, die nach rechtskräftigem Abschluß eines Verfahrens eintreten, keine Wiederaufnahmsgründe darstellen, würde eine Korrektur des Veräußerungsgewinne... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z2;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Die Auffassung, § 32 Z 2 EStG 1972 bzw § 32 Z 2 EStG 1988 habe nur (spätere) Einkünfte aus konkreten Leistungen im Auge, ist unzutreffend: Werden nämlich von einem Abgabepflichtigen (im Rahmen einer hiefür in Betracht kommenden Einkunftsart) konkrete Leistungen erbracht, so handelt es sich begrifflich nicht um eine "... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Steuern fällt nicht unter Art 6 MRK (Hinweis VfSlg 8112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betreiben - voneinander getrennt - jeweils das Gewerbe des Optikers und des Kontaktlinsenoptikers. Zum Zweck der wirtschaftlichen Verwertung unmodern gewordener Brillenfassungen gründeten die Beschwerdeführer mit weiteren Gesellschaftern im Jahr 1979 eine GmbH, welche in der Folge solche Brillenfassungen nach Togo und Burkina Faso exportierte. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 25. September 1984 wurde die GmbH durch Übertragung ihres Vermögens auf die Beschw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs2 Z3;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §4;
Rechtssatz: Gemäß § 32 Z 2 EStG 1972 gehören zu den Einkünften iSd § 2 Abs 3 EStG 1972 ua Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit iSd § 2 Abs 3 Z 3 EStG 1972. Der Aufwand aus der Abschreibung von in Vorperioden entstandenen Forderungen ist daher - soweit er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der K-GmbH. Für seine Geschäftsführungstätigkeit war ihm von der GmbH mit Pensionsvertrag vom 18. Oktober 1977 ein Pensionsanspruch eingeräumt worden. Zum Stichtag 30. September 1990 trat er seinen Geschäftsanteil einem Dritten ab und legte die Geschäftsführung zurück. Aufgrund einer noch am 24. September 1990 mit der K-GmbH geschlossenen Vereinbarung stand er dieser in der Zeit von Oktober bis Dezember 1990 im Rahmen e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der K-GmbH. Für seine Geschäftsführungstätigkeit war ihm von der GmbH mit Pensionsvertrag vom 18. Oktober 1977 ein Pensionsanspruch eingeräumt worden. Zum Stichtag 30. September 1990 trat er seinen Geschäftsanteil einem Dritten ab und legte die Geschäftsführung zurück. Aufgrund einer noch am 24. September 1990 mit der K-GmbH geschlossenen Vereinbarung stand er dieser in der Zeit von Oktober bis Dezember 1990 im Rahmen e... mehr lesen...