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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1;Rechtssatz
"Kapitalvermögen" iS des § 27 EStG 1972 ist lediglich ein Sammelbegriff für verschiedene im Gesetz aufgezählte Geldanlagen, deren Erträge eben als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" der Einkommensteuer unterliegen. Das Gesetz bietet jedoch keinen Anhaltspunkt für eine einkunftswirksame Aufrechnung nicht miteinander zusammenhängender positiver und negativer Kapitalvermögenskomponenten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140187.X02Im RIS seit
16.06.1987