RS Vwgh 1987/5/27 84/13/0232

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Veröffentlicht am 27.05.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2;
EStG 1972 §27 Abs1;

Rechtssatz

Von einem Sparbuch, das auf den Namen einer bestimmten Person lautet, in ihrer Wohnung verwahrt wird und auf das Einzahlungen getätigt werden, die betragsmäßig mit Abbuchungen von anderen Sparkonten dieser Person übereinstimmen, kann bis zum Beweis des Gegenteils unbedenklich angenommen werden, daß es im Eigentum dieser Person steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984130232.X01

Im RIS seit

27.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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