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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2;Rechtssatz
Von einem Sparbuch, das auf den Namen einer bestimmten Person lautet, in ihrer Wohnung verwahrt wird und auf das Einzahlungen getätigt werden, die betragsmäßig mit Abbuchungen von anderen Sparkonten dieser Person übereinstimmen, kann bis zum Beweis des Gegenteils unbedenklich angenommen werden, daß es im Eigentum dieser Person steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130232.X01Im RIS seit
27.05.1987