Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;Rechtssatz
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ergibt sich für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr nicht schon deshalb, weil die Kapitalges dem Gesellschafter bei Bestehen einer Verpflichtung zur Zinsenzahlung die Zinsen erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres in Rechnung stellte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140111.X03Im RIS seit
30.05.1989Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016