RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0111

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;

Rechtssatz

Eine verspätete Zinsenverrechnung kann auch für sich eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen, zB in Form von der Kapitalges entgangenen Zinseszinsen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140111.X05

Im RIS seit

30.05.1989

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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