Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;Rechtssatz
Bei einer Kreditierung unverzinslicher Geldmittel an einen Gesellschafter richtet sich die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung nach den Zinskonditionen, zu denen die Kapitalges gesellschaftsfremden Personen Geldmittel überlassen hätte. Bei langfristiger Kreditierung erscheint der Anleihezinsfuß eine brauchbare Richtschnur.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140111.X08Im RIS seit
30.05.1989Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016