RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0111

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;

Rechtssatz

Bei einer Kreditierung unverzinslicher Geldmittel an einen Gesellschafter richtet sich die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung nach den Zinskonditionen, zu denen die Kapitalges gesellschaftsfremden Personen Geldmittel überlassen hätte. Bei langfristiger Kreditierung erscheint der Anleihezinsfuß eine brauchbare Richtschnur.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140111.X08

Im RIS seit

30.05.1989

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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