RS Vwgh 1986/9/16 86/14/0063

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §200 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1972 §27 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Das Finanzamt hat bei der Veranlagung von Amts wegen zu prüfen, ob sich die Frage nach der Einkunftsquelle (hier: Beteiligung als echter stiller Gesellschafter) bereits beantworten läßt oder nicht, bejahendenfalls in welcher Richtung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140063.X01

Im RIS seit

16.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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