RS Vwgh 1987/2/4 85/13/0180

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Veröffentlicht am 04.02.1987
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Index

Familienbeihilfe
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1972 §27 Abs1
FamLAG 1967 §5 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
82/14/0018
82/14/0019
82/14/0020

Rechtssatz

Wenn ein Kind Einkünfte aus Kapitalvermögen bezieht, die in einzelnen Monaten eines bestimmten Ermittlungszeitraumes den nach § 5 Abs 1 FamLAG maßgebenden Betrag nicht erreichen, in anderen aber übersteigen, sind zur Ermittlung der monatlichen Einkünfte, die während dieses Zeitraumes insgesamt bezogenen Einkünfte gleichmäßig auf die Monate aufzuteilen, während welcher Grundlage für die Erzielung der betreffenden Einkünfte aus Kapitalvermögen bestanden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130180.X02

Im RIS seit

22.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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