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FamilienbeihilfeNorm
EStG 1972 §27 Abs1Beachte
Rechtssatz
Wenn ein Kind Einkünfte aus Kapitalvermögen bezieht, die in einzelnen Monaten eines bestimmten Ermittlungszeitraumes den nach § 5 Abs 1 FamLAG maßgebenden Betrag nicht erreichen, in anderen aber übersteigen, sind zur Ermittlung der monatlichen Einkünfte, die während dieses Zeitraumes insgesamt bezogenen Einkünfte gleichmäßig auf die Monate aufzuteilen, während welcher Grundlage für die Erzielung der betreffenden Einkünfte aus Kapitalvermögen bestanden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130180.X02Im RIS seit
22.02.2021Zuletzt aktualisiert am
22.02.2021