Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;Rechtssatz
Eine spätere Verrechnung der Zinsen (etwa erst nach einer Betriebsprüfung) berechtigt lediglich zu der Frage, ob eine behauptete Zinsenvereinbarung tatsächlich abgeschlossen oder ob eine formal abgeschlossene Zinsenvereinbarung ernst gemeint war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140111.X04Im RIS seit
30.05.1989Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016