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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Die Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Tätigkeit entfaltet wird, ist der Annahme freiberuflicher (künstlerischer) Tätigkeit nicht abträglich. Schlüsse aus der Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Darbietung erfolgt, auf den künstlerischen Charakter der Darbietung sind unzulässig (Hinweis E VS 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994140060.X02Im RIS seit
22.08.2001Zuletzt aktualisiert am
12.01.2010