RS Vwgh 1996/1/23 95/14/0139

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Veröffentlicht am 23.01.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §24;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;
EStG 1988 §23;
GewStG §4 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Zurechnungssubjekt der Einkünfte ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit hat, die sich ihm bietenden Marktchanchen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder Leistungen zu verweigern (Hinweis E 18.10.1995, 95/13/0176; Doralt, EStG2, § 2 Tz 142).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995140139.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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