RS Vwgh 1995/12/12 94/14/0060

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Veröffentlicht am 12.12.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28;
BAO §29;
EStG 1972 §23 Z1;
GewStG §1;

Rechtssatz

Bei einer Tätigkeit, die weitgehend außerhalb einer festen örtlichen Einrichtung ausgeübt wird, ist als Betriebsstätte iSd § 1 GewStG nicht nur eine feste örtliche Einrichtung zu verstehen, in der der Steuerpflichtige regelmäßig seine Tätigkeit ausübt, sondern auch eine solche, von der aus er die Tätigkeit ausübt (Hinweis: E 1.10.1991, 90/14//0257).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140060.X06

Im RIS seit

22.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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