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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §237;Rechtssatz
Der VwGH hat schon in seinem Erkenntnis vom 28.4.1967, 42/67, ausgesprochen, daß auch im Fall einer Zivilteilung und einer damit verbundenen Veräußerung im Wege einer öffentlichen Feilbietung eine Veräußerung iSd § 23 EStG 1967 vorliegt. Diese Rechtsansicht hat der VwGH auch für den Fall der Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft im Erkenntnis vom 16.9.1975, 733/75, zur inhaltsgleichen Bestimmung des § 30 EStG 1972 aufrecht erhalten, und zwar unabhängig davon, ob das Teilungsbegehren vom Steuerpflichtigen oder von einem anderen Miteigentümer der Liegenschaft ausging. Auch der BFH erblickt in der Abtretung der Rechte in der Zwangsversteigerung ein Veräußerungsgeschäft iSd § 23 dEStG (Hinweis BFH 28.6.1977, VIII R 30/74, dBStBl 1977, II, 827 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994150009.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.05.2011