Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-210 von 551

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Der Gebrauchswert vermag einem Objekt die Eigenschaft eines Kunstwerkes nicht zu nehmen (hier Entwerfen von Brillenfassungen für einen Brillenhersteller). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140032.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Das Entwerfen von Brillenfassungen - insbesondere solche für einen Brillenhersteller - stößt sehr bald an Grenzen, die eine Beurteilung der Tätigkeit als künstlerische nahezu ausschließt, da nicht übersehen werden darf, daß gerade eine Brille - soll sie auch als s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/30 94/15/0090

Im Beschwerdefall steht allein in Streit, ob die vom Beschwerdeführer zusammen mit seiner Ehegattin ausgeübte Tätigkeit als Zauberkünstler (und Bühnentaschendieb) eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 22 Z. 1 lit. a EStG 1988 darstellt. Hinsichtlich des Inhaltes der Tätigkeit verweist die Beschwerde auf eine im angefochtenen Bescheid wie folgt wiedergegebene Darbietung des Beschwerdeführers vor der belangten Behörde: "... demonstrierte der Bw. an der Person des Vorsitzenden,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ("Unterhaltungskünstler"), wie zB ein Illusionist und Zauberkünstler, wirkt grundsätzlich nicht in einem Kunstzweig bzw Kunstfach. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 3 Stammrechtssatz In Artisten, Varietekünstlern und Zauberkünstlern können grundsätzlich Gewerbetreibende gesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 4 Stammrechtssatz Will der Abgabepflichtige (hier: ein Illusionist) mit seinen Darbietungen als Künstler gelten, müßte er, wenn er nicht reproduzierend künstlerisch tätig wird, ein Kunstwerk hervorbringen (produzie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 94/15/0090

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegt eine künstlerische Tätigkeit nur dann vor, wenn eine persönliche, eigenschöpferische Tätigkeit in einem (anerkannten) Kunstzweig bzw einem (umfassenden, anerkannten) Kuns... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/21 94/14/0026

Der Beschwerdeführer ist ausgebildeter Schilehrer und betreibt eine von ihm geleitete Schischule. Die belangte Behörde hat in den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden die vom Beschwerdeführer mit Berufungen bekämpfte Ansicht des Finanzamtes bestätigt, daß die Einkünfte aus der genannten Tätigkeit solche aus Gewerbebetrieb seien und nicht solche aus selbständiger Arbeit, wie der Beschwerdeführer meint. Sie nahm daher in Übereinstimmung mit dem Finanzamt (zu 1.) Gewerbesteuerpflicht an... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.06.1994

RS Vwgh 1994/6/21 94/14/0026

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/14/0027
Rechtssatz: Der Freiberufler darf sich fachlich ausgebildeter Arbeitskräfte bedienen (darf also seine Arbeitskraft grundsätzlich "vervielfachen"), er muß aber auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1994

RS Vwgh 1994/6/21 94/14/0026

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/14/0027
Rechtssatz: Im konkreten Fall erteilt der Leiter und Betreiber einer Schischule den theoretischen Unterricht aller Schischulteilnehmer unmittelbar selbst, und den praktischen Unterricht zu einem geringen Bruchteil. Außerdem bildet er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/16 92/13/0149

Aus den dem Verwaltungsgerichtshof von der belangten Behörde vorgelegten Akten ist ersichtlich, daß der Beschwerdeführer im Jahre 1983 S 235.295,54 und im Jahre 1985 S 69.640,-- für gegenüber der F. GmbH, einem Taxiunternehmen, geleistete Arbeiten erhalten hatte. Eine Anzeige dieser Tätigkeit durch den Beschwerdeführer beim zuständigen Finanzamt war offenkundig nicht erfolgt. Mit einer Strafverfügung vom 1. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit diesen Einnah... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 92/13/0149

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151 Abs1;ABGB §1154;ABGB §1170;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0209 E 13. Dezember 1989 VwSlg 6460 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sind wesentliche Merkmale einer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 92/13/0149

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0089 E 13. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Wenn sich ein Steuerpflichtiger in seiner Arbeitsleistung vertreten lassen kann, liegt grundsätzlich kein Dienstverhältnis, sondern idR ein Werkvert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/25 90/14/0092

Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als Werbegraphiker und erklärte die aus seiner Tätigkeit erzielten Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit. Im Zuge einer die Jahre 1983 bis 1985 umfassenden Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 BA0 stellte der Prüfer fest, der Beschwerdeführer habe im Jahre 1983 die Tätigkeit als Graphiker begonnen. Eine künstlerische Vor- oder Ausbildung bestehe nicht, der Beschwerdeführer habe die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Kenntni... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1994

RS Vwgh 1994/1/25 90/14/0092

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;GSVG 1978 §194 Abs2;
Rechtssatz: Beim Bundesministerium für Unterricht und Kunst besteht neben der nach § 194 Abs 2 GSVG errichteten Kommission, die in Fragen der Versicherungspflicht angerufen wird, auch eine Sachverständigenkommission zur Beurteilung der künstlerischen Fähigkeiten von Gebrauchsgr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1994

RS Vwgh 1994/1/25 90/14/0092

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;GSVG 1978 §194 Abs2;
Rechtssatz: Erachtet die belangte Behörde ein Sachverständigengutachten über die Künstlereigenschaft eines Abgabepflichtigen als mangelhaft bzw unschlüssig, muß sie dessen Ergänzung verlangen oder, wenn dies nicht möglich ist, ein anderes Sachverständigengutachten einholen (Hin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1994

RS Vwgh 1994/1/25 90/14/0092

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0020 5 Stammrechtssatz Maßgebend für die Beurteilung, ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließlich die Art und Weise der Gestaltung des Gegenstandes. Erfolgt diese nach G... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1994

RS Vwgh 1994/1/25 90/14/0092

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0181 4 Stammrechtssatz Werbegraphiker und Gebrauchsgraphiker sind zwar in der Regel kunstgewerblich tätig. Die Eignung eines Gegenstandes zum Gebrauch schließt aber keineswegs aus, daß die in der Herstellung des Gegenstandes bestehend... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/30 89/14/0300

Der Beschwerdeführer betrieb von April 1983 bis Jänner 1984 ein Privatbordell. Von dritter Seite erfuhr die Abgabenbehörde von diesen geschäftlichen Aktivitäten. Im Zuge einer Einvernahme durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz gab der Beschwerdeführer an, K "eingestellt" zu haben. K sei nicht bei der Sozialversicherung gemeldet gewesen und habe auch keine Lohnsteuerkarte vorgelegt. Er habe offiziell S 20.000,-- bis S 25.000,-- verdient. In Wahrheit dürfte es mehr gewesen sein. De... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.11.1993

RS Vwgh 1993/11/30 89/14/0300

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3;
Rechtssatz: Die im Wirtschaftsleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit ist die eines Dienstvertrages. Es ist daher zweckmäßig, das Tätigkeitsbild eines Geschäftsführers zunächst danach zu untersuchen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/24 92/15/0109

Der Beschwerdeführer war im Streitjahr als ausgebildeter Musikschullehrer an der Landesmusikschule N und gleichzeitig als Stammusiker beim Brucknerorchester in Linz tätig. Aus sonstigen Aktivitäten als selbständiger Künstler erzielte der Beschwerdeführer im Streitjahr weitere Einnahmen. Der Beschwerdeführer war ferner im Streitjahr an der Musikhochschule in Wien (Musik und Darstellende Kunst), Studienrichtung Flöte, inskribiert. Im Zuge der Durchführung des Jahresausgleiches für das S... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/24 92/15/0109

Der Beschwerdeführer war im Streitjahr als ausgebildeter Musikschullehrer an der Landesmusikschule N und gleichzeitig als Stammusiker beim Brucknerorchester in Linz tätig. Aus sonstigen Aktivitäten als selbständiger Künstler erzielte der Beschwerdeführer im Streitjahr weitere Einnahmen. Der Beschwerdeführer war ferner im Streitjahr an der Musikhochschule in Wien (Musik und Darstellende Kunst), Studienrichtung Flöte, inskribiert. Im Zuge der Durchführung des Jahresausgleiches für das S... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0109

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §22 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Tragender Gedanke für die Ansehung eines Hochschulstudiums als Ausbildung ist, daß das hiebei vermittelte Wissen eine umfassende Ausbildungsgrundlage für verschiedene Berufe darstellt und nicht nur der spezifischen fachlichen Weiterbildung eine vom Studierenden bereits ausgeübten Berufes dient (Hinweis E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0109

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §22 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlernung eines Berufes. Um eine berufliche Fortbildung handelt es sich aber nur dann, wenn der Steuerflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um seinen Beruf besser ausüben zu können. Ein Hochschulstudium dient nicht der Fortbil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0109

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §22 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Tragender Gedanke für die Ansehung eines Hochschulstudiums als Ausbildung ist, daß das hiebei vermittelte Wissen eine umfassende Ausbildungsgrundlage für verschiedene Berufe darstellt und nicht nur der spezifischen fachlichen Weiterbildung eine vom Studierenden bereits ausgeübten Berufes dient (Hinweis E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0109

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §22 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlernung eines Berufes. Um eine berufliche Fortbildung handelt es sich aber nur dann, wenn der Steuerflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um seinen Beruf besser ausüben zu können. Ein Hochschulstudium dient nicht der Fortbil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/16 89/14/0182

Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 89/14/0182

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 89/14/0182

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Auseinandersetzung mit ausländischem Recht ist insbesondere dann entbehrlich, wenn die Rechtslage nicht ausreichend vergleichbar ist. Schlagworte Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12 Anzuwendendes Recht Maßgebende Recht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 89/14/0182

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;ZivTG §4;ZivTG §5;
Rechtssatz: Es kommt in erster Linie auf den Inhalt einer Tätigkeit an, um eine Ähnlichkeit mit einer anderen Tätigkeit feststellen zu können. Vorbildung, Schwierigkeitsgrad und das Niveau von Tätigkeiten können durchaus vergleichbar sein, ohne daß der Tätigkeitsinhalt vergleichbar wäre. So können ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

Entscheidungen 181-210 von 551

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