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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Beim Bundesministerium für Unterricht und Kunst besteht neben der nach § 194 Abs 2 GSVG errichteten Kommission, die in Fragen der Versicherungspflicht angerufen wird, auch eine Sachverständigenkommission zur Beurteilung der künstlerischen Fähigkeiten von Gebrauchsgraphikern (Hinweis E 23.10.1990, 90/14/0035). Jede der beiden Sachverständigenkommissionen hat sich mit der Sachverhaltsfrage zu befassen, ob eine Tätigkeit als Künstler vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140092.X03Im RIS seit
20.11.2000