Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-180 von 551

RS Vwgh 1994/11/23 93/13/0214

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0027 E 16. November 1988 RS 2 Stammrechtssatz Der allg beeidete gerichtliche Sachverständige für das Rechnungswesen erlangt durch seine Tätigkeit weder die Eigenschaft als Wirtschaftstreuhänder noch übt er, da durch seine Tätigkeit nur ein nicht wesentlicher Teilbereich der Befugnisse ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/9 91/13/0068

Der Beschwerdeführer wurde für die Jahre 1984 und 1985 zur Einkommensteuer veranlagt; dabei wurde vom Finanzamt unter anderem festgestellt, daß dem Beschwerdeführer Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ausmaß von S 504.998,-- (1984) und S 490.275,-- (1985) zugeflossen seien. Es handle sich dabei um verdeckte Gewinnausschüttungen einer GmbH, bei der Hinzuschätzungen zum Gewinn erfolgt seien, und an der der Beschwerdeführer beteiligt gewesen sei. In der Begründung: der Bescheide wurde auf da... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/9 91/13/0067

Der Beschwerdefall ist sowohl, was das Verwaltungsgeschehen betrifft, als auch hinsichtlich der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstatteten Schriftsätze praktisch identisch mit jenem, den der Gerichtshof mit Erkenntnis vom heutigen Tag, 91/13/0068, entschieden hat. Lediglich das Zahlenmaterial ist unterschiedlich - ein Umstand, der für die Entscheidung aber keine Relevanz hat. Da die Beschwerdeführerin überdies vom selben Rechtsanwalt vertreten wird, genügt es, auf die Entscheid... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.11.1994

RS Vwgh 1994/11/9 91/13/0068

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Anbot auf schenkungsweise Überlassung von Gesellschaftsanteilen hat nicht zur Folge, daß die Gesellschaftsanteile steuerlich bereits dem Annahmeberechtigten zuzurechnen sind. Eine derartige Rechtsfolge ist regelmäßig erst m... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1994

RS Vwgh 1994/11/9 91/13/0067

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991130067.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/3 93/15/0001

Die Beschwerdeführerin war im Jahr 1984 Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Sie war am Stammkapital der Gesellschaft zunächst mit einem Anteil von 22,5 % beteiligt. Am 13. Dezember 1984 erwarb sie weitere Stammanteile und war sodann am Stammkapital mit einem Anteil von 50,02 % beteiligt. Das zur Gesellschaft bestehende Dienstverhältnis der Beschwerdeführerin endete infolge Übertrittes in den Ruhestand am 2. September 1984. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1984... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620;
Rechtssatz: Die Beendigung einer alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisenden Tätigkeit bei einer Kapialgesellschaft vor dem Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an dieser Gesellschaft steht der Anwendung des § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 entgegen; und zwar selbst dann, wenn Einkünfte aus dieser Tätigkeit in einem Veranlagu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 89/13/0069 1 Stammrechtssatz Auch eine nur kurzfristig wesentliche Beteiligung am Stammkapital in einem bestimmten Veranlagungszeitraum führt dazu, daß sämtliche in diesem Veranlagungszeitraum bezogenen Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers als Einkünfte aus selbständig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/18 89/13/0114 2 Stammrechtssatz Für die Subsumtion einer Tätigkeitsvergütung unter § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 idF 1981/620 genügt es nicht, daß im Zeitpunkt des Zufließens der Vergütung eine wesentliche Beteiligung des Empfängers besteht. Diese muß vielmehr im Tä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/18 89/13/0114 1 Stammrechtssatz § 19 Abs 1 EStG 1972 regelt nur die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und trifft keine Aussage darüber, unter welcher Einkunftsart bestimmte Einkünfte fallen; § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 idF 1981/620 stellt erkennbar auf Vergütunge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/5 92/15/0222

Der Beschwerdeführer ist gelernter Kfz-Elektriker bzw. Mechanikermeister, übte diese Tätigkeit jedoch in den Streitjahren nicht mehr aus. Bis Mitte des Jahres 1985 handelte er mit Ersatzteilen und Fahrzeugen (Moped, Roller). Im Frühjahr 1986 begann er seine Tätigkeit als allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger in der Fachgruppe Sicherheitswesen auf dem Gebiet Autoreparatur und Havarieschäden einschließlich Bewertung. Die Firma des Beschwerdeführers ist im Handelsregister ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.10.1994

RS Vwgh 1994/10/5 92/15/0222

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0211 E 24. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Für die Feststellung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit einem der im § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 angeführten Berufe genügt, daß die Tätigkeit in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und ihrem äußeren Erscheinungsbild mit einer Tätigkeit vergleichbar ist, die ihrers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1994

RS Vwgh 1994/10/5 92/15/0222

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/24 92/15/0029 2 Stammrechtssatz Eine "ähnliche freiberufliche Tätigkeit" im Sinne des § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 liegt dann vor, wenn diese ungeachtet des Fehlens einer der nach einschlägigem Berufsrecht oder Standesrecht geforderten Voraussetzungen in allen nach der Verkehrsauffassung wesentlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1994

RS Vwgh 1994/10/5 92/15/0222

Index: 22/02 Zivilprozessordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;ZPO §364; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/23 92/15/0098 5 Stammrechtssatz Die Tatsache, daß in Einzelfällen Richter (aber auch Rechtsanwälte) über die erforderlichen technischen und mathematischen Kenntnisse verfügen, um ohne die Hilfe eines Kraftfahrzeugsachverständigen die Sachfragen eines Unfallher... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1994

RS Vwgh 1994/10/5 92/15/0222

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;ZivTG §4;ZivTG §5 Abs1 lite; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/23 92/15/0098 4 Stammrechtssatz Im Umfang jener vom Beschwerdeführer ausgeübten Tätigkeit als Sachverständiger, die auf der Vermutung allgemein bekannter Gesetze betreffend die Schwerkraft, die Trägheit der Masse und den Reibungswiderstand bzw au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/14 92/13/0117

Der Beschwerdeführer ist Absolvent einer Höheren Technischen Lehranstalt, Fachrichtung Hochbau, und führt die Standesbezeichnung "Ingenieur". Nach Ablegung der Baumeisterprüfung wurde ihm die Baumeisterkonzession verliehen. Er studierte überdies an der Hochschule für Welthandel und erwarb den akademischen Grad "Diplomkaufmann". Im Zuge einer über die Streitjahre 1986 bis 1988 durchgeführten Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer - neben hinsichtlich ihrer Beu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1994

RS VwGH Erkenntnis 1994/09/14 92/13/0117

Rechtssatz: Umfaßt die Tätigkeit nur einen Teilbereich eines umfassenden Berufsbildes (hier eines Ziviltechnikers), so ist für das Vorliegen des Ähnlichkeitstatbestandes entscheidend, ob das Tätigkeitsbild in seiner Gesamtheit mit jenem Tätigkeitsbild vergleichbar ist, das ÜBLICHERWEISE die Tätigkeit entsprechend spezialisierter Ziviltechniker kennzeichnet (Hinweis E 13.5.1992, 87/13/0205). Schlagworte Gehsteig, Verbot des Befahrens von Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 92/13/0117

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;ZivTG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/13 87/13/0205 2 Stammrechtssatz Für die Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit der eines Ziviltechnikers (Architekten) genügt es nicht, wenn es (fallweise) Ziviltechniker gibt, deren Tätigkeit insgesamt mit der ausgeübten vergleichbar ist, denn es kann in jedem Berufszwei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 92/13/0117

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;ZivTG §5 Abs1;
Rechtssatz: Für die Feststellung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit einem der in den Bestimmungen des § 22 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1972 und des § 22 Z 1 lit b EStG 1988 genannten Berufe genügt iSd stRsp, daß die Tätigkeit in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und ihrem äußeren Erscheinun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 92/13/0117

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;ZivTG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die mangelnde Ähnlichkeit zum Berufsbild des Ziviltechnikers bei den vom Abgabepflichtigen ausgeübten Tätigkeiten, weil die Ähnlichkeit dieser Tätigkeiten sich nur auf eine atypisch eingeschränkte (hier: Verfassung von Gutachten), nicht aber auf die berufstypische Tä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/7/5 94/14/0032

Der Beschwerdeführer erklärte in den für die Jahre 1985 - 1990 abgegebenen Einkommensteuererklärungen unter Hinweis auf seine Tätigkeit als bildender Künstler Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Zuge einer im Jahr 1991 über die genannten Jahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die erklärten Einkünfte Honorare für das Entwerfen von Brillenfassungen sowie Tantiemen aus Brillenverkäufen (S 0,50 pro verkaufter Brille) einer Brillenherstellerin enth... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.07.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/7/5 94/14/0032

Der Beschwerdeführer erklärte in den für die Jahre 1985 - 1990 abgegebenen Einkommensteuererklärungen unter Hinweis auf seine Tätigkeit als bildender Künstler Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Zuge einer im Jahr 1991 über die genannten Jahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die erklärten Einkünfte Honorare für das Entwerfen von Brillenfassungen sowie Tantiemen aus Brillenverkäufen (S 0,50 pro verkaufter Brille) einer Brillenherstellerin enth... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließlich die Art und Weise der Gestaltung des Gegenstandes maßgebend. Erfolgt diese nach Gestaltungsprinzipien, die für ein umfassendes Kunstfa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Es ist einzuräumen, daß eine künstlerische Schöpfung ihren Charakter als Kunstwerk nicht deswegen verliert, weil sie auch wirtschaftlichen Gebrauchszwecken dienen soll (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0112). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Abs1 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Leistungshonorierung läßt keinen begründeten Schluß auf die künstlerische Tätigkeit zu (hier Entwerfen von Brillenfassungen für einen Brillenhersteller). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199414... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Der Gebrauchswert vermag einem Objekt die Eigenschaft eines Kunstwerkes nicht zu nehmen (hier Entwerfen von Brillenfassungen für einen Brillenhersteller). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140032.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Das Entwerfen von Brillenfassungen - insbesondere solche für einen Brillenhersteller - stößt sehr bald an Grenzen, die eine Beurteilung der Tätigkeit als künstlerische nahezu ausschließt, da nicht übersehen werden darf, daß gerade eine Brille - soll sie auch als s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließlich die Art und Weise der Gestaltung des Gegenstandes maßgebend. Erfolgt diese nach Gestaltungsprinzipien, die für ein umfassendes Kunstfa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Es ist einzuräumen, daß eine künstlerische Schöpfung ihren Charakter als Kunstwerk nicht deswegen verliert, weil sie auch wirtschaftlichen Gebrauchszwecken dienen soll (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0112). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Abs1 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Leistungshonorierung läßt keinen begründeten Schluß auf die künstlerische Tätigkeit zu (hier Entwerfen von Brillenfassungen für einen Brillenhersteller). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199414... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

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