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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Tragender Gedanke für die Ansehung eines Hochschulstudiums als Ausbildung ist, daß das hiebei vermittelte Wissen eine umfassende Ausbildungsgrundlage für verschiedene Berufe darstellt und nicht nur der spezifischen fachlichen Weiterbildung eine vom Studierenden bereits ausgeübten Berufes dient (Hinweis E 24.5.1993, 93/15/0065).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150109.X02Im RIS seit
20.11.2000