RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0109

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §22 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Tragender Gedanke für die Ansehung eines Hochschulstudiums als Ausbildung ist, daß das hiebei vermittelte Wissen eine umfassende Ausbildungsgrundlage für verschiedene Berufe darstellt und nicht nur der spezifischen fachlichen Weiterbildung eine vom Studierenden bereits ausgeübten Berufes dient (Hinweis E 24.5.1993, 93/15/0065).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150109.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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