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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0181 4Stammrechtssatz
Werbegraphiker und Gebrauchsgraphiker sind zwar in der Regel kunstgewerblich tätig. Die Eignung eines Gegenstandes zum Gebrauch schließt aber keineswegs aus, daß die in der Herstellung des Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, dh der Gebrauchswert kann einem Objekt nicht die Eigenschaft eines Kunstwerkes nehmen. Dies trifft auch für den Bereich der Graphik zu (Hinweis E 23.10.1990, 90/14/0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140092.X02Im RIS seit
20.11.2000