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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 4Stammrechtssatz
Will der Abgabepflichtige (hier: ein Illusionist) mit seinen Darbietungen als Künstler gelten, müßte er, wenn er nicht reproduzierend künstlerisch tätig wird, ein Kunstwerk hervorbringen (produzieren) (Hinweis E 12.12.1988, 87/15/0002). In den bloß für den Augenblick wirkenden Illusionen kann jedoch nach allg Verkehrsauffassung kein "Kunstwerk" erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994150090.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011