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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Erachtet die belangte Behörde ein Sachverständigengutachten über die Künstlereigenschaft eines Abgabepflichtigen als mangelhaft bzw unschlüssig, muß sie dessen Ergänzung verlangen oder, wenn dies nicht möglich ist, ein anderes Sachverständigengutachten einholen (Hinweis E 8.2.1989, 87/13/0095). Dabei wird darauf zu achten sein, daß der Sachverständigenkommission jedenfalls alle jene Arbeiten vorgelegt werden, die im Zuge der mündlichen Verhandlung der belangten Behörde präsentiert worden sind. (Hier: Gutachten der Sachverständigenkommission beim Bundesministerium für Unterricht und Kunst über die Künstlereigenschaft eines Graphikers.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140092.X04Im RIS seit
20.11.2000