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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs1;Rechtssatz
Die Vereinbarung eines Rentenberechtigten, im Falle von Investitionen des Zahlungsverpflichteten auf die Rentenzahlung zu verzichten, stellt nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes keine Vorausverfügung, was mit den verzichteten Einnahmen zu geschehen habe, dar. Die Investitionen liegen im Interesse des Zahlungsverpflichteten, sie führen bei diesem zu einer Vermögensumschichtung. Eine Verfügung durch den Rentenberechtigten kann nur angenommen werden, wenn der verfügte Zweck nicht primär im Interesse des Zahlungsverpflichteten liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140076.X02Im RIS seit
20.11.2000