RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0001

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Veröffentlicht am 03.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19 Abs1;
EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/18 89/13/0114 2

Stammrechtssatz

Für die Subsumtion einer Tätigkeitsvergütung unter

§ 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 idF 1981/620 genügt es nicht, daß im Zeitpunkt des Zufließens der Vergütung eine wesentliche Beteiligung des Empfängers besteht. Diese muß vielmehr im Tätigkeitszeitraum oder während mehr als der Hälfte eines zehnjährigen Zeitraumes vor Beendigung der Tätigkeit bestanden haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150001.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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