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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/18 89/13/0114 2Stammrechtssatz
Für die Subsumtion einer Tätigkeitsvergütung unter
§ 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 idF 1981/620 genügt es nicht, daß im Zeitpunkt des Zufließens der Vergütung eine wesentliche Beteiligung des Empfängers besteht. Diese muß vielmehr im Tätigkeitszeitraum oder während mehr als der Hälfte eines zehnjährigen Zeitraumes vor Beendigung der Tätigkeit bestanden haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150001.X02Im RIS seit
20.11.2000