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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Es entspricht nicht den Erfahrungen des Wirtschaftslebens, dass ein selbständiger Handelsvertreter, der sich häufig auf Geschäftsreisen befindet, allein zum Zwecke der Erreichbarkeit ein ständig mit einem Angestellten besetztes Büro unterhält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140107.X02Im RIS seit
20.11.2000