Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Da die Möglichkeit der Versetzung an einen anderen Dienstort beim Abgabepflichtigen abstrakt ebenso droht wie bei jedem anderen Arbeitnehmer, führen die Aufwendungen für einen jahrelang beibehaltenen Zweitwohnsitz am Dienstort und für Familienheimfahrten nicht zu Werbungskosten. Denn die abstrakte Möglichkeit der Versetzung an einen anderen Dienstort wird einen Arbeitnehmer im Allgemeinen nicht daran hindern, den Familienwohnsitz nach einer gewissen Zeit an den Dienstort zu verlegen (Hinweis E 31.3.1987, 86/14/0165).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995140059.X02Im RIS seit
20.11.2000