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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Die Zweckmäßigkeit der Beibehaltung einer weiteren Wohnung allein kann den Werbungskostenabzug der Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung nicht rechtfertigen (Hinweis E 18.5.1995, 93/15/0244).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150137.X07Im RIS seit
21.02.2002