RS Vwgh 1999/4/22 97/15/0137

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Veröffentlicht am 22.04.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Die Zweckmäßigkeit der Beibehaltung einer weiteren Wohnung allein kann den Werbungskostenabzug der Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung nicht rechtfertigen (Hinweis E 18.5.1995, 93/15/0244).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150137.X07

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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