RS Vwgh 1999/4/20 94/14/0072

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Veröffentlicht am 20.04.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Bei einem Wecker handelt es sich um einen Gegenstand, der im Allgemeinen und losgelöst vom Einzelfall der Privatsphäre zugerechnet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140072.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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