Der Beschwerdeführer gab mit Wirkung vom 31. Dezember 1988 seinen Betrieb (Betonwerk) auf. Dabei wurden die nicht abverkauften Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen entnommen. Zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe waren folgende Vermögenswerte vorhanden: Aktiva Passiva Grundstücke S 400.000,-- Girokredit S 837.283,-- Gebäude S 1,270.000,-- Darlehen S 295.869,-- Eigenkapital S 536.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/09/30 99/15/0106 4 Stammrechtssatz Scheidet ein fremdfinanziertes Gebäude aus dem Betriebsvermögen aus, teilt die Finanzierungsverbindlichkeit sein Schicksal. Vermietet der Steuerpflichtige dieses aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedene Gebäude, so s... mehr lesen...
Aufgrund einer Kontrollmitteilung der Betriebsprüfung, wonach die beschwerdeführende KG ihrer Dienstnehmerin GP - sie habe in Bregenz einen neuen Mittelpunkt der Lebensinteressen begründet - Tagesgelder für den Aufenthalt in Bregenz steuerfrei ausbezahlt habe, führte das Finanzamt eine Lohnsteuerprüfung durch. Im Bericht über die Lohnsteuerprüfung wird ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin ein Kino und ein Buffet (in Bregenz) betreibe und ihre Betriebsstätte iSd § 81 EStG in 43... mehr lesen...
Am 6. August 1987 erwarb die Beschwerdeführerin im Erbweg die (im Jahr 1962 bebaute) Liegenschaft in Wien, M-Gasse 21. Sie vermietete sie erstmals ab 17. November 1988. Für das Jahr 1988 reichte sie zunächst keine Einkommensteuererklärung ein. Für die Jahre 1989 bis 1991 wurde bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Bemessungsgrundlage der AfA der Einheitswert herangezogen. Es erfolgte eine entsprechende Veranlagung. In der Folge reichte die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Aufgrund einer Kontrollmitteilung der Betriebsprüfung, wonach die beschwerdeführende KG ihrer Dienstnehmerin GP - sie habe in Bregenz einen neuen Mittelpunkt der Lebensinteressen begründet - Tagesgelder für den Aufenthalt in Bregenz steuerfrei ausbezahlt habe, führte das Finanzamt eine Lohnsteuerprüfung durch. Im Bericht über die Lohnsteuerprüfung wird ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin ein Kino und ein Buffet (in Bregenz) betreibe und ihre Betriebsstätte iSd § 81 EStG in 43... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4 litb;EStG 1988 §26 Z4 litc;
Rechtssatz: Der Verpflegungsmehraufwand, der durch ein Tagesgeld iSd § 26 Z 4 lit b EStG 1988 abgedeckt werden soll, erwächst zu Beginn des Aufenthaltes an einem neuen Ort. Dieser Verpflegungsmehraufwand ist aber bei einem längeren Aufenthalt an einem bestimmten Ort (etwa ab einer Woche) nicht meh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92 Abs1 litb;EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Durch den Antrag, die AfA für ein bestimmtes Jahr in bestimmter Weise zu berechnen, wird nicht die Erlassung eines Bescheides beantragt, mit welchem iSd § 92 Abs 1 lit b BAO Tatsachen festgestellt werden. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Bezüglich Tagesgelder ist nach stRsp davon auszugehen, dass dem Steuerpflichtigen, der sich nicht auf Reise befindet, ebenfalls Aufwendungen für die auswärtige Verpflegung (Gasthausessen) anfallen und Reisen daher nicht zwangsläufig mit Mehraufwendungen für die Verp... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4 litb;EStG 1988 §26 Z4 litc;
Rechtssatz: Der Verpflegungsmehraufwand, der durch ein Tagesgeld iSd § 26 Z 4 lit b EStG 1988 abgedeckt werden soll, erwächst zu Beginn des Aufenthaltes an einem neuen Ort. Dieser Verpflegungsmehraufwand ist aber bei einem längeren Aufenthalt an einem bestimmten Ort (etwa ab einer Woche) nicht meh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Bezüglich Tagesgelder ist nach stRsp davon auszugehen, dass dem Steuerpflichtigen, der sich nicht auf Reise befindet, ebenfalls Aufwendungen für die auswärtige Verpflegung (Gasthausessen) anfallen und Reisen daher nicht zwangsläufig mit Mehraufwendungen für die Verp... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 ua die Berücksichtigung von mit diversen Auseinandersetzungen mit ihrem geschiedenen Ehemann in Zusammenhang stehenden Rechtsanwalts- und Prozesskosten im Ausmaß von S 164.030,04 als außergewöhnliche Belastung. Diese Kosten seien für die Bemühungen der Beschwerdeführerin angefallen, einerseits ihren Ehemann nach der Ehescheidung im Rahmen einer außergerichtlichen Aufteilung des ehelichen Vermögens zum Hauptsc... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurden im angefochtenen Bescheid Aufwendungen der Beschwerdeführerin, welche an einer Bundeshandelsakademie/-handelsschule die Fächer Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) und Wirtschaftsgeographie unterrichtet, für die Anschaffung von Büchern nicht als Werbungskosten anerkannt. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um folgende Positionen: "1994: A&M Ve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Zwangsläufigkeit von Kosten, die mit einer im Hälfteeigentum der Abgabepflichtigen stehenden, vermieteten Liegenschaft in Zusammenhang stehen, vermag nichts daran zu ändern, dass es sich bei solchen Aufwendungen um Sonderwerbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung, sondern die typischerweise zu vermutende Nutzung als allein erheblich angesehen werden muss (Hinweis E 28.2.1995, 91... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte nach übereinstimmenden Angaben der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bis 30. Juni 1989 einen Betrieb (Sportgeschäft) auf einer Liegenschaft, welche je zur Hälfte im Eigentum des Beschwerdeführers und seiner (zwischenzeitig verstorbenen) Ehefrau stand. Mit Vertrag vom 17. April 1989 vermieteten die Ehegatten Teile dieser Liegenschaft (im Erdgeschoß, im ersten Obergeschoß sowie im Keller) an eine Bank. Nach den Angaben des Vertreters des Beschw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Dienstnehmerin des Bundes im Bereich des Landesschulrates und zuständig für die Fächer Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie und wissenschaftliche Arbeiten. Sie ist auch Dienstnehmerin des SOS-Kinderdorfs; im Rahmen dieser Beschäftigung betreut sie als Psychologin die Kinder in den sozialpädagogischen Stationen, ist für die psychologische Fortbildung der Mitarbeiter zuständig und als wissenschaftliche Mitarbeiterin von SOS-Kinderdorf-International tätig. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Einnahmen aus der Vermietung der Abdeckung der ehemaligen Betriebsschulden dienen sollen, zeigt nur eine allfällige Zweckbindung der entsprechenden Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten auf, rechtfertigt es a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Grundsätzlich getrennt voneinander zu beurteilen ist die Frage, ob die Kosten für einen Auslandsaufenthalt (samt den entsprechenden Fahrtkosten), in dessen Rahmen ein Sprachkurs absolviert wird, als Werbungskosten anzuerkennen sind und die Frage, ob die Kosten des im Zuge der Reise besuchten Kurses zu Wer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat als Einzelunternehmer einen Lebensmittelhandel betrieben. Zum 30. Juni 1995 hat er diesen Betrieb aufgegeben. Die bis dahin betrieblich genutzten Räumlichkeiten, die sich in seinem Wohnhaus befinden, vermietet er seither der M-GmbH. Zum 30. Juni 1995 betrugen die betrieblichen Bankverbindlichkeiten des Beschwerdeführers ca. 4,2 Mio. S. In der Einkommensteuererklärung 1995 machte er die aus diesen Verbindlichkeiten für Zeiträume nach der Betriebsaufgabe (Juli b... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Finanzbeamter und solche aus Vermietung und Verpachtung (Vermietung von sechs Wohnungen). Im Streitjahr 1997 betrugen die Einnahmen aus der Vermietung ca. 409.000 S. Unter den Werbungskosten machte der Beschwerdeführer u. a. "Büroraumkosten" von 18.000 S geltend und ermittelte die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit 37.713 S. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer anerkannte das Finanzamt die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0107 Besprechung in:RdW 1/2006, S 45;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Verbindlichkeiten, die für die Anschaffung bzw Herstellung eines Wirtscha... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;B-VG Art140;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201; Beachte Besprechung in:
SWK 1999, S 765 - S 767;
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einschränkung des Abzuges der Aufwendungen für ein Arbeitsz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0107 Besprechung in:RdW 1/2006, S 45;
Rechtssatz: Eine Verbindlichkeit kann nicht mit steuerlicher Wirkung umgewidmet werden. Der einmal entstandene wirtschaftliche Zusammenhang der Schuldzinsen kann nicht durc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0107 Besprechung in:RdW 1/2006, S 45;
Rechtssatz: Scheidet ein fremdfinanziertes Gebäude aus dem Betriebsvermögen aus, teilt die Finanzierungsverbindlichkeit sein Schicksal. Vermietet der Steu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201; Beachte Besprechung in:
SWK 1999, S 765 - S 767; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/05/27 98/15/0100 10 Stammrechtssatz Eine verfassungskonforme Interpretation des § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 ergibt, dass jedenfalls dann, wenn eine Einkunftsquelle den Aufwand für das Arbeitsz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
SWK 1999, S 765 - S 767; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/05/27 98/15/0100 7 Stammrechtssatz Betriebsausgaben sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den (einzelnen) Betrieb veranlasst sind. Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erhaltung der Einnahmen aus de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;EStG 1988 §28; Beachte Besprechung in:
SWK 1999, S 765 - S 767;
Rechtssatz: Die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung führt im Hinblick auf die Regelung des § 20 Abs 1 Z 2 lit d E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Lehrer an einer höheren technischen Lehranstalt (HTL), machte in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 1996 u.a. Fortbildungskosten für die Ziviltechnikerprüfung in der Höhe von S 27.412,40 als Werbungskosten geltend. Im Einkommensteuerbescheid für 1996 versagte das Finanzamt diesen Aufwendungen die Anerkennung als Werbungskosten, weil es sich dabei um Ausbildungs- und nicht um berufsspezifische Fortbildungskosten handle. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/03/19 95/13/0238 3
(hier ohne vorletzten und letzten Satz) Stammrechtssatz Fortbildungskosten dienen dazu, in einem bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Sie sind wegen ihres Zusammenhanges mit der bereits ausg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/30 89/14/0227 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlernung eines Berufes. Sie zählen grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung iSd § 20 EStG 1972. ... mehr lesen...