Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §16;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Sowohl Betriebsausgaben als auch Werbungskosten und andere einkommensteuerlich relevante Aufwendungen sind stets als ei... mehr lesen...
Der im Jahre 1912 geborene Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Nach dem Inhalt der Beschwerdeschrift war er neben einem Angestelltenverhältnis seit dem Jahre 1945 schriftstellerisch, und zwar im wesentlichen als Lyriker, tätig gewesen. Wie unter anderem einer Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. Dezember 1992 zu entnehmen ist, erhielt er in den Streitjahren neben der genannten Pension Zuwendungen aus dem So... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §22;EStG 1972 §25 Abs1;EStG 1972 §25 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §22;EStG 1988 §25 Abs1;EStG 1988 §25 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ein Merkmal der Entgeltlichkeit ist für den Begriff einer Betriebseinnahme nicht erfor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0010 E 17. Jänner 1989 VwSlg 6372 F/1989 RS 3 Stammrechtssatz Eine Betriebseinnahme liegt schon dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes durch diesen veranlaßte geldwerte Vorteile zufließen, w... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Stadt mit eigenem Statut, betreibt einen Wirtschaftshof, dessen wesentliche Aufgabe als eigenbetriebsähnliche Einrichtung darin besteht, den Bau, die Erhaltung und die Pflege der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der der Beschwerdeführerin gehörenden Sport- und Parkanlagen durchzuführen. Da der Wirtschaftshof zwecks Erfüllung der ihm zugeteilten Aufgaben über einen dementsprechenden Fuhrpark verfügt, befindet sich auf dessen Liegenschaft auch eine Tankste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §15 Abs2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Von Vorteilen aus Dienstverhältnissen kann nur dann nicht gesprochen werden, wenn solche nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch Nichtbediensteten gewährt werden, wie zB Großkunden und Dauerkunden zugestandene Rabatte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §15 Abs2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die Frage des Vorliegens von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 ist es belanglos, ob die geldwerten Vorteile auch nahen Angehörigen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehenden Steuerpflichtigen gewährt werden, weil der Grund der Zuwendung di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §15 Abs2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Anwendung des § 15 Abs 2 EStG 1972 ist nicht ausschlaggebend, ob aus der verbilligten Abgabe von Waren an Dienstnehmer und ihre Angehörigen auch ein Vorteil für den Zuwendenden (Dienstgeber) entstanden ist, sondern allein, ob geldwerte Vorteile für die Empfänger der Waren (hier Treib... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §15 Abs2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Nur nicht mehr meßbare Aufmerksamkeiten (zB ein Blumenstrauß zum Geburtstag des Arbeitnehmers) stellen keine geldwerten Vorteile dar. Der Begriff "Annehmlichkeit" stellt in diesem Zusammenhang nur ein Etikett dar, das nicht als taugliches Kriterium für ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §15 Abs2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §3;
Rechtssatz: Die Grenze zwischen nicht mehr meßbaren Aufmerksamkeiten und geldwerten Vorteilen ist fließend. Sie wird dann nicht überschritten, wenn sich Arbeitnehmer bestimmten Leistungen aus Gründen der Konvention nicht entziehen können. Ansonsten wäre ein Teil der im § 3 EStG enthaltenen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Jahr 1990 ua neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit S 22.400,-- aus einer Tätigkeit als Gewerkschaftsfunktionär. Im Zusammenhang damit machte er Werbungskosten in Höhe von S 19.550,-- unter dem Titel "Durchgangszahlung an den Mildtätigen Unterstützungsfonds für notleidende Versicherungsangestellte" geltend. Das Finanzamt anerkannte diesen Betrag mit der Begründung: nicht als Werbungskosten, es handle sich um freiwillige Zuwendungen und somit um nic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z7;EStG 1988 §29 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend Einkünfte aus der Tätigkeit eines Abgabepflichtigen als Gewerkschaftsfunktionär, auf welche er unwiderruflich zugunsten eines von ihm gegründeten Fonds verzichtet hat. Diese sind jedoch nicht als durchlaufende Posten zu qualifizieren,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat drei ihrer Arbeitnehmer einen firmeneigenen Pkw für Fahrten zwischen deren Wohnsitz und der Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt. Mit einem Massenbeförderungsmittel wäre den Arbeitnehmern die pünktliche Erreichung der Arbeitsstätte nicht möglich gewesen. Die Verwendung des Fahrzeuges durch die Arbeitnehmer erfolgte in der Weise, daß einer stets als Lenker auftrat und den einen oder den anderen oder beide Kollegen mit dem Firmenauto auf der Fahrt mitnahm. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Kein Arbeitslohn iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer etwas überläßt, was im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers gelegen ist. Darin liegt nämlich kein Vorteil für den Arbeitnehmer. Ein solcher Fall läge bei Überl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Die Zurverfügungstellung eines PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer allein für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet einen Vorteil aus dem bestehenden Dienstverhältnis und führt daher zu Einkünften aus nichtselbständiger Arb... mehr lesen...
In dem das Jahr 1990 betreffenden Bescheid über die Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich des Grundstücks Wien, M-Gasse 51, vertrat das Finanzamt die Auffassung, daß im Falle der Veräußerung des Mietobjektes die bisher gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1972 bzw. § 28 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei belassenen Beträge nachzuversteuern sind. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde die gegen den Feststellungsbescheid erhobene Beruf... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;MRG §20;MRG §45;
Rechtssatz: Bei Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen nach § 45 MRG handelt es sich um eine mietrechtliche Leistung des Mieters an den Vermieter und gehen diese gleich dem Mietzins in das Eigentum des Vermieters über. Die abzurechnenden Beträge sind nu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Vertragslehrerin an der Landesberufsschule in S. Sie wurde vom Dienstgeber unter Fortzahlung der Bezüge zum Zwecke des Besuches des zweisemestrigen Lehrganges zur Ablegung der Lehramtsprüfung an der Berufspädagogischen Akademie des Bundes in Innsbruck für das Schuljahr 1988/89 beurlaubt. Mit Eingabe vom 28. März 1989 beantragte sie gemäß § 63 Abs. 1 EStG 1972 die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte wegen erhöhter Werbungskosten. Als Werbung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs2;
Rechtssatz: Hat ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Bildungszulage erhalten, so sind die Fortbildungskosten, die dem Arbeitnehmer erwachsen sind, nicht um den Betrag der Bildungszulage zu kürzen, weil die Bildungszulage eine steuerpflichtige Einnahme darstellt und § 20 Abs 2 EStG 1972 daher nicht ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist einziger Komplementär einer KG, deren einziger Kommanditist Geschäftsführer der Beschwerdeführerin ist. Aus einem "Dienstzettel" vom 8. Jänner 1988 ergibt sich, daß dem Geschäftsführer ein Monatsbruttogehalt von S 30.000,-- zuzüglich des Entgelts für maximal 20 Überstunden unter der Voraussetzung gebührt, daß für die Überstundenleistungen ein entsprechender Nachweis geführt wird. Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin betreffend die Jahre 1989 b... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist einziger Komplementär einer KG, deren einziger Kommanditist Geschäftsführer der Beschwerdeführerin ist. Aus einem "Dienstzettel" vom 8. Jänner 1988 ergibt sich, daß dem Geschäftsführer ein Monatsbruttogehalt von S 30.000,-- zuzüglich des Entgelts für maximal 20 Überstunden unter der Voraussetzung gebührt, daß für die Überstundenleistungen ein entsprechender Nachweis geführt wird. Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin betreffend die Jahre 1989 b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1988 §15 Abs1 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht ausgeschlossen, daß ein Kommanditist, neben den Vergütungen, die er für seine Geschäftsführertätigkeit durch die Komplementär-GmbH erhält, auch bei der Kommanditgesellschaft Entnahmen tätigt. Solche Ent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1988 §15 Abs1 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht ausgeschlossen, daß ein Kommanditist, neben den Vergütungen, die er für seine Geschäftsführertätigkeit durch die Komplementär-GmbH erhält, auch bei der Kommanditgesellschaft Entnahmen tätigt. Solche Ent... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied des Aufsichtsrates der X-Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: Gesellschaft). In den Jahren 1983 und 1986 trug die Gesellschaft die Kosten von Flugreisen, die den Beschwerdeführer nach Paris, Moskau und zweimal in die USA führten. Bei der Bemessung der Einkommensteuer des Beschwerdeführers für die Jahre 1983 und 1986 vertrat das Finanzamt die Auffassung, daß dem Beschwerdeführer - in Gestalt der Übernahme der Kosten für die erwähnten Flugreisen - sonstig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Mit der Übernahme von Kosten für eine Reise, die nicht die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Reisekosten als Betriebsausgabe bzw Werbungskosten erfüllt, werden Kosten der privaten Lebensführung getragen und somit "geldwerte Vorteile" iSd § 15 Abs 1 EStG 1972 zugewendet. European C... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur für Bauwesen; er ermittelte den Gewinn der Streitjahre nach § 4 Abs. 3 EStG 1972. Strittig ist im Beschwerdefall ausschließlich die Frage der periodengerechten Erfassung der Überweisung eines Betrages von S 1,900.000,--, von dem nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides außer Streit steht, daß er am 22. Dezember 1986 an einen Geschäftspartner irrtümlich überwiesen und von diesem am 22. Dezember 1987 wieder rücküberwiesen wurde. Der Beschw... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1431;EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in FJ 1994/9 S 197-208;
Rechtssatz: Einer irrtümlichen Überweisung kann die Eigenschaft als Betriebsausgabe nicht mit dem Fehlen einer betrieblichen Veranlassung abgesprochen werden. Dem Begriff des "Veranlassens" in der Bestimmung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für innere Medizin. Am 19. September 1980 kam es in der über der Ordination des Beschwerdeführers gelegenen Wohnung zu einem mehrere Stunden andauernden Wasseraustritt, wodurch in den Ordinationsräumen - die zum Zeitpunkt des Schadensfalles wegen Urlaubs geschlossen waren - größere Schäden, und zwar an Wänden, Fußböden, Einrichtungsgegenständen und den technischen Geräten, entstanden. Der Beschwerdeführer erhielt im Zusammenhang mit diesem Schaden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0010 E 17. Jänner 1989 VwSlg 6372 F/1989 RS 3 Stammrechtssatz Eine Betriebseinnahme liegt schon dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes durch diesen veranlaßte geldwerte Vorteile zufließen, wobei auch ein bloß mittelbarer Zusammenhang mit dem Bet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
FJ 1994/9 S 197-208;
Rechtssatz: AusfzF der Steuerpflicht von Schadenersatzleistungen einer Versicherung für Schadensfälle im Rahmen einer Ordination eines Arztes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989130261.X02 ... mehr lesen...