Der Beschwerdeführer machte in einem Jahresausgleichsantrag unter anderem Werbungskosten in Höhe von S 79.644,- geltend. Es handelt sich dabei nach seinem Vorbringen im Verwaltungsverfahren um rückgezahlten Arbeitslohn im Sinne des § 16 Abs. 2 EStG 1988. Die belangte Behörde trug diesem Begehren mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid nicht Rechnung. Sie begründete dies im wesentlichen damit, daß zwar der ehemalige Arbeitgeber des Beschwerdeführers Versicherungsb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §16 Abs2;
Rechtssatz: Wenn auch eine seinerzeitige Leistung von Versicherungsprämien durch einen Arbeitgeber für den Steuerpflichtigen bei diesem dem Grunde nach zu Einnahmen iSd § 15 Abs 1 EStG 1988 (bzw des inhaltsgleichen § 15 Abs 1 EStG 1972) geführt haben, bewirkt der Umstand, daß diese Leistung für den Steuerp... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in Wien ein Taxiunternehmen. Gestützt auf die Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung (BP) ermittelte die belangte Behörde in dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid die Abgabenbemessungsgrundlagen der Streitjahre gleich der BP im Schätzungsweg. Sie ging davon aus, daß der Beschwerdeführer zwar, wenn auch erst im Berufungsverfahren, Lenkerabrechnungen vorgelegt habe, daß diese Abrechnungen aber Mängel aufwiesen. Die tageweise geführten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Von Versicherungsanstalten überwiesene Schadenersatzbeträge sind als Betriebseinnahmen zu erfassen; daß der Schadenersatzbetrag den erlittenen Schaden abgelten soll, hindert nicht seine Erfassung als Betriebseinnahme. Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen für die Schadensbehebung erwachsen, bil... mehr lesen...
Einem Arbeitnehmer der Beschwerdeführerin stehen Vergütungen für Diensterfindungen zu. Diese betragen einen bestimmten Hundertsatz aus einem beim Verkauf von Anlagen erzielten Deckungsbeitrag. Die Vergütungen sind laut Vereinbarung jährlich einmal für die im Zeitraum verkauften Geräte zu berechnen und innerhalb von 60 Tagen zur Gänze auszubezahlen, unabhängig davon, ob der Abnehmer den Kaufpreis bezahlt hat. Nach der Vereinbarung ist es dem Arbeitnehmer gestattet, Vorschüsse auf die E... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1154a;ABGB §985;EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §67 Abs7;EStG 1972 §78 Abs1;
Rechtssatz: Ausf zur Unterscheidung zwischen Darlehen und Gehaltsvorschuß oder Lohnvorschuß (hier: im Zusammenhang mit der Frage der Lohnbesteuerung einer Vergütung für eine Diensterfindung). ... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden KG sind Dkfm. K. als Komplementär zu 80 Prozent und seine Ehefrau NK. als Kommanditistin zu 20 Prozent beteiligt. Unternehmensgegenstand ist der unentgeltliche Verleih von Informationsfilmen z.B. an Schulen und Vereine. Die Filme werden der Beschwerdeführerin von diversen Institutionen, die an der Verbreitung interessiert sind (Industrieunternehmungen, Ministerien, Pressedienste, ausländische Botschaften etc.) zur Verfügung gestellt. Diese Institutionen beza... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 752;
Rechtssatz: Geldbeträge, die im Rahmen einer betrieblichen Sphäre aufgrund einer Geschäftsbeziehung zufließen, sind beim Empfänger auch dann steuerlich als Entgelt erfassbar, wenn der Rechtsgrund für die Zahlung im Dunkeln bleibt, es sei denn, da... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer, einem zuletzt in einem unkündbaren Dienstverhältnis zu einer Sozialversicherungsanstalt stehenden Arzt, wurden Beitragsleistungen zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer in Höhe von S 394.786,72 rückerstattet, die er in den Jahre 1962 bis 1985 nach Maßgabe ihrer Verausgabung als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht hatte. In seiner Einkommensteuererklärung für 1985 wies er neben seinen Einkünften als nichtselbständige... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §308 Abs3;ASVG §529 Abs5;EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 303;
Rechtssatz: Werden einem Arzt, der in einem Dienstverhältnis stand, von ihm an den Wohlfahrtsfond der Ärztekammer während der Zeit des Dienstverhältnisses geleistete Pflic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §32 Z1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Schadenersatz für Vermögenseinbußen unterliegt dann der Einkommensteuerpflicht, wenn der Schaden im Zusammenhang mit der Erzielung konkreter Einnahmen steht. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpach... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28EStG 1972 §15 Abs1EStG 1972 §23 Z1GewStG §1 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 4;
Rechtssatz: AusfzF, unter welchen Voraussetzungen Spenden (Vermächtnisse) an den Leiter einer religions-philosophischen Bewegung (hier: Gralsbewegung) Betriebseinnahmen eines Gewerbebetriebes sein können (H... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 278; FJ 1994/9, S 197;
Rechtssatz: Eine Betriebseinnahme liegt schon dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes durch diesen veranlaßte geldwerte Vorteile zufließen, wobei auch ein bloß mittelbarer Zusammenhang mit dem Betrieb genügt. De... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Kann über Arbeitslohn verfügt werden, kommt dem Moment seiner Fälligkeit keine Bedeutung zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140201.X03 Im RIS seit 10.11.1987 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Einnahmen sind einem Steuerpflichtigen dann zugeflossen, wenn er über diese rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Entscheidend für das Zufließen von Einnahmen ist die objektive Verfügungsmöglichkeit. Diese ist bei Anweisung von Arbeitslohn mit der Gutschrift auf dem Konto des Arbeitnehmer... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft war Frau H D bis zu ihrem Tod als Kommanditistin beteiligt. Ihr Gatte Dr. D hatte der Gesellschaft in den Jahren 1946 und 1947 Darlehen im Gesamtbetrag von 35.800 S gewährt, für die eine Wertsicherung auf Grund des Festmeterpreises von Fichtenblöchholz bestimmter Güte und bestimmten Ausmaßes vereinbart war. Dr. D. trat nach dem Tode seiner Gattin mit dem Stichtag 17. Juli 1953 in die Gesellschaft als Kommanditist ein. Das Darlehen des D... mehr lesen...