RS Vwgh 1995/9/19 91/14/0240

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §15 Abs1;
EStG 1972 §15 Abs2;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1972 §3;

Rechtssatz

Die Grenze zwischen nicht mehr meßbaren Aufmerksamkeiten und geldwerten Vorteilen ist fließend. Sie wird dann nicht überschritten, wenn sich Arbeitnehmer bestimmten Leistungen aus Gründen der Konvention nicht entziehen können. Ansonsten wäre ein Teil der im § 3 EStG enthaltenen Steuerbefreiungen sinnentleert, weil es sich hiebei ebenfalls um Annehmlichkeiten aus Dienstverhältnissen handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991140240.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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