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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §15 Abs1;Rechtssatz
Bei der Anwendung des § 15 Abs 2 EStG 1972 ist nicht ausschlaggebend, ob aus der verbilligten Abgabe von Waren an Dienstnehmer und ihre Angehörigen auch ein Vorteil für den Zuwendenden (Dienstgeber) entstanden ist, sondern allein, ob geldwerte Vorteile für die Empfänger der Waren (hier Treibstoffe) entstanden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991140240.X04Im RIS seit
11.07.2001