RS Vwgh 1995/9/19 91/14/0240

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §15 Abs1;
EStG 1972 §15 Abs2;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Bei der Anwendung des § 15 Abs 2 EStG 1972 ist nicht ausschlaggebend, ob aus der verbilligten Abgabe von Waren an Dienstnehmer und ihre Angehörigen auch ein Vorteil für den Zuwendenden (Dienstgeber) entstanden ist, sondern allein, ob geldwerte Vorteile für die Empfänger der Waren (hier Treibstoffe) entstanden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991140240.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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