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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §15 Abs1;Rechtssatz
Von Vorteilen aus Dienstverhältnissen kann nur dann nicht gesprochen werden, wenn solche nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch Nichtbediensteten gewährt werden, wie zB Großkunden und Dauerkunden zugestandene Rabatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991140240.X03Im RIS seit
11.07.2001