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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15 Abs1;Rechtssatz
Kein Arbeitslohn iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer etwas überläßt, was im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers gelegen ist. Darin liegt nämlich kein Vorteil für den Arbeitnehmer. Ein solcher Fall läge bei Überlassung eines arbeitgebereigenen Fahrzeuges für Dienstfahrten vor. Bei den Fahrten auf der Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung handelt es sich aber nicht um Dienstfahrten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140131.X02Im RIS seit
11.07.2001