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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §15 Abs1;Rechtssatz
Mit der Übernahme von Kosten für eine Reise, die nicht die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Reisekosten als Betriebsausgabe bzw Werbungskosten erfüllt, werden Kosten der privaten Lebensführung getragen und somit "geldwerte Vorteile" iSd § 15 Abs 1 EStG 1972 zugewendet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150150.X02Im RIS seit
11.07.2001