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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/16/0038 4Stammrechtssatz
Den Fragen, aus welchen Gründen die Erfüllung des begünstigten Zweckes innerhalb der gesetzlichen Frist von acht Jahren unterblieb, und ob den Erwerber an dieser Nichterfüllung ein Verschulden trifft oder nicht, kommt bei der Anwendung des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 rechtliche Bedeutung nicht zu (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0076).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993160178.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.02.2010