RS Vwgh 1994/4/28 93/16/0178

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Veröffentlicht am 28.04.1994
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/16/0038 4

Stammrechtssatz

Den Fragen, aus welchen Gründen die Erfüllung des begünstigten Zweckes innerhalb der gesetzlichen Frist von acht Jahren unterblieb, und ob den Erwerber an dieser Nichterfüllung ein Verschulden trifft oder nicht, kommt bei der Anwendung des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 rechtliche Bedeutung nicht zu (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0076).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160178.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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