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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Rechtssatz
Das Sachverhaltsbeurteilungsinstrument des § 21 BAO ist kein geeignetes Mittel, eingetretene Fristversäumnisse ungeschehen zu machen. Andere Umstände als die Errichtung des Wohnungseigentumsvertrages wie zB der Bezug der errichteten Wohnungen, die Aufbringung der Grundkosten, die Herstellung eines Nutzwertschlüssels, die Konstituierung einer Wohnungseigentumsversammlung vermögen den Befreiungstatbestand des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 nicht zu erfüllen (Hinweis E 15.4.1993, 91/16/0079). Dasselbe gilt für die Erteilung der Benützungsbewilligung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993160178.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.02.2010