RS Vwgh 1990/1/25 89/16/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1990
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Im Falle des käuflichen Erwerbes einer Liegenschaft zur Errichtung von Kleinwohnungen muß untersucht werden, ob der Kaufvertrag - auf den Gesamtzweck abgestellt - der Befriedigung des Siedlungsbedürfnisses dient oder darüber hinausgeht. Es ist, was die zur Schaffung der Wohnstätten erworbene Gesamtfläche anlangt (Hinweis E 19.5.1983, 2975/80), insb auf das äußere Erscheinungsbild, die örtlichen Gegebenheiten und die Geländestruktur Bedacht zu nehmen. Nach den zwar die Schaffung einer Arbeiterwohnstätte betreffenden, aber ausdrücklich von Überlegungen iZm der Schaffung von

Kleinwohnungen abgeleiteten und deshalb umsomehr für sie angebrachten Ausführungen in dem E des VwGH vom 23.2.1984, 83/16/0017, ist auch auf die Siedlungsgewohnheiten im Siedlungsbereich und nicht bloß in der unmittelbaren Nähe des Grundstückes, für dessen Erwerb die besondere Ausnahme von der Besteuerung geltend gemacht wird, Bedacht zu nehmen. Unter SIEDLUNGSBEREICH ist ein Orts- oder Gebietsteil mit vergleichbaren Siedlungsgewohnheiten zu verstehen. Die Siedlungsgepflogenheiten können nur auf Grund der verbauten bzw zumindest im Stadium der Verbauung befindlichen Grundstück ermittelt werden. In dem zuletzt zitierten E hat der VwGH auch die offenkundige Tatsache betont, daß Liegenschaften zumindest idR nicht auf die gewünschte Fläche zugeschnitten erworben werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160142.X03

Im RIS seit

14.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten