RS Vwgh 1990/1/18 89/16/0076

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Veröffentlicht am 18.01.1990
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/16/0077 Besprechung in: AnwBl 1991/12, 916;

Rechtssatz

Weder die Fläche einer Terrasse noch die Fläche eines nicht im abgeschlossenen Wohnverband liegenden Geräteabstellraumes zählen zur Wohnnutzfläche.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160076.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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