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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/16/0077 Besprechung in: AnwBl 1991/12, 916;Rechtssatz
Weder die Fläche einer Terrasse noch die Fläche eines nicht im abgeschlossenen Wohnverband liegenden Geräteabstellraumes zählen zur Wohnnutzfläche.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160076.X03Im RIS seit
03.04.2001