RS Vwgh 1990/1/25 89/16/0001

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Veröffentlicht am 25.01.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
WFG 1968 §2 Abs1 Z9;
WFG 1984 §2 Z7;

Rechtssatz

Loggien (zumindest fünfseitig umbaute Räume mit einer freien Öffnung, die nicht über die Baufluchtlinie vorragen), zählen zur Wohnnutzfläche (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0046).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160001.X03

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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