RS VwGH Erkenntnis 1989/10/12 88/16/0181

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Veröffentlicht am 12.10.1989
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Besprechung in: ÖStZB 1990, 263; Rechtssatz

Die Gewährung eines Darlehens nach den Bestimmungen des WFG ist ohne rechtliche Bedeutung für die Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 4 Abs 1 GrEStG 1955 (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0046).

Im RIS seit
12.10.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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